Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen den US-Techkonzern Google eingeleitet. Grund ist die Abschaffung der sogenannten „Choice Screen“-Funktion auf Android-Geräten in der Schweiz. Mit dieser Funktion konnten Nutzer bei der Ersteinrichtung eines neuen Android-Handys selbst bestimmen, welche Suchmaschine als Standard verwendet werden soll. Seit kurzem ist stattdessen die Google-Suche als einzige Option voreingestellt, ohne dass Nutzer eine Wahl haben.
Hintergrund der Untersuchung
Die Weko erklärte, Google habe die „Choice Screen“-Funktion in der Schweiz abgeschafft, während sie in der Europäischen Union weiterhin verfügbar sei. Dadurch werde die Sichtbarkeit konkurrierender Suchmaschinen bei der Geräteeinrichtung eingeschränkt. „Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden“, so die Weko in einer Mitteilung.
Mögliche Wettbewerbsbeschränkung
Die Vorabklärung soll nun klären, ob es Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gibt. Sollte die Weko Hinweise auf ein wettbewerbswidriges Verhalten finden, könnte sie ein formelles Verfahren einleiten. Google selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Fall zeigt die zunehmende regulatorische Aufmerksamkeit für die Marktmacht großer Technologiekonzerne, insbesondere in Bezug auf die Vorinstallation von Standard-Apps und -Diensten auf mobilen Geräten.
Auswirkungen auf den Markt
Die Entscheidung der Weko könnte weitreichende Folgen haben. Wettbewerber wie DuckDuckGo oder Ecosia, die auf dem Android-„Choice Screen“ vertreten waren, verlieren durch die Abschaffung eine wichtige Möglichkeit, neue Nutzer zu gewinnen. In der EU ist die Funktion aufgrund einer kartellrechtlichen Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 weiterhin Pflicht. Damals wurde Google zu einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro verurteilt, weil es seine Marktmacht bei Android missbraucht hatte, um die Vorherrschaft seiner Suchmaschine zu sichern.
Die Weko betont, dass die Vorabklärung noch in einem frühen Stadium sei. Eine Entscheidung über die Eröffnung eines formellen Verfahrens wird in den kommenden Monaten erwartet. Bis dahin bleibt die Google-Suche auf Android-Geräten in der Schweiz der alleinige Standard.



