Ein 60-jähriger Mann aus dem Landkreis Dillingen soll eine Frau monatelang mit einem heimlich platzierten iPhone-Tracker überwacht haben. Die Polizei ermittelt nun wegen Stalking und Cyberkriminalität. Der Vorfall wurde erst bekannt, als die Frau den Tracker zufällig entdeckte und Anzeige erstattete.
Der Fall: Heimlicher Tracker im Alltag
Der Mann hatte den kleinen Tracker unauffällig in der Nähe der Frau angebracht, vermutlich an ihrem Fahrzeug oder einer Tasche. Über die „Wo ist?“-Funktion von Apple konnte er so jederzeit den Aufenthaltsort der Frau abrufen. Die Frau bemerkte die Überwachung erst nach mehreren Monaten, als sie eine ungewöhnliche Bluetooth-Verbindung auf ihrem eigenen iPhone entdeckte.
Laut Polizei habe der Mann die Daten genutzt, um die Frau regelmäßig an ihren Aufenthaltsorten aufzusuchen. Die Frau fühlte sich zunehmend belästigt und bedroht, was sie schließlich zur Anzeige bewog. Die Beamten stellten den Tracker sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Rechtliche Einordnung: Stalking und Cyberkriminalität
Stalking ist in Deutschland seit 2007 eine Straftat nach § 238 StGB. Wer einen Menschen beharrlich verfolgt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden. Durch die Nutzung des Trackers kommt der Tatbestand der Cyberkriminalität hinzu, da die Überwachung heimtückisch und technisch erfolgte.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren moderner Technik hin: „Tracker wie diese sind leicht zu beschaffen und können unbemerkt angebracht werden. Wir raten dazu, regelmäßig die Bluetooth-Verbindungen des eigenen Smartphones zu prüfen und verdächtige Geräte zu melden“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord.
Technische Details: Wie funktioniert der Tracker?
Der verwendete Tracker ist ein kleines Gerät, das über Bluetooth mit dem iPhone des Täters verbunden ist. Über die „Wo ist?“-App kann der Standort des Trackers – und damit der der Frau – auf einer Karte angezeigt werden. Die Reichweite ist unbegrenzt, da die Position über andere Apple-Geräte in der Nähe weitergeleitet wird (Crowd-Sourcing).
Apple hat zwar Maßnahmen ergriffen, um ungewolltes Tracking zu verhindern, etwa durch Hinweise auf unbekannte Tracker in der Nähe. Doch diese Funktion greift nur, wenn das iPhone des Opfers aktiv ist und die neueste Software installiert hat. In diesem Fall war die Frau offenbar nicht ausreichend geschützt.
Prävention: So schützen Sie sich vor heimlichem Tracking
Die Polizei gibt folgende Tipps, um sich vor solchen Übergriffen zu schützen:
- Regelmäßig die Bluetooth-Geräte in den Einstellungen des Smartphones prüfen.
- Bei Verdacht auf einen Tracker das Gerät gründlich durchsuchen, insbesondere Fahrzeug, Taschen und Kleidung.
- Die Funktion „Unbekannte Tracker erkennen“ auf dem iPhone aktivieren.
- Bei Verdacht sofort die Polizei informieren und den Tracker nicht entfernen, sondern sicherstellen.
Fall zeigt: Stalking wird digitaler
Der Fall aus Dillingen ist kein Einzelfall. Laut Bundeskriminalamt ist die Zahl der Stalking-Fälle in den letzten Jahren gestiegen, und die Täter nutzen zunehmend technische Hilfsmittel. Im Jahr 2023 wurden bundesweit über 30.000 Fälle von Stalking registriert, ein Anstieg von rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der 60-Jährige neben Stalking auch wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder ähnlicher Delikte belangt werden kann. Der Mann muss mit einer Anklage und im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe oder einer hohen Geldstrafe rechnen.
Dieser Artikel wurde von der Redaktion der Deutschen Post 24 erstellt und basiert auf Informationen der Polizei und des Landratsamts Dillingen.



