Bahn will Hayali-Doku aus der Mediathek verbannen – ZDF wehrt sich
ZDF lehnt Bahn-Forderung ab: Hayali-Doku bleibt in Mediathek

Nach einer Abmahnung der Deutschen Bahn hat das ZDF in der Doku „Am Puls – Unsere Bahn: geliebt, verflucht – gefährlich?“ von Dunja Hayali zwei Passagen korrigiert. Doch dem Staatskonzern reicht das nicht: Er fordert, den gesamten Film aus der Mediathek zu entfernen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verlangt die Bahn zudem umfassende Änderungen an der Dokumentation, andernfalls solle sie komplett nicht mehr abrufbar sein.

Die Bahn wirft der Redaktion vor, dass die Doku „nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen“ enthalte und „an verschiedenen Stellen wesentliche entlastende Tatsachen“ verschweige. Dadurch werde ein „verzerrtes Gesamtbild“ des Unternehmens gezeichnet. Konkret geht es um die Zahl der digitalen Stellwerke: In einer früheren Fassung war von „0“ digitalen Stellwerken die Rede, tatsächlich sind es demnach mindestens drei. Außerdem wurde ein Vergleich von Pünktlichkeitszahlen angepasst. Diese beiden Punkte hat das ZDF bereits eingeräumt und geändert.

Bahn sieht „bewusstes Verschweigen“

Aus Sicht der Bahn haben die Verantwortlichen jedoch „bekannte entlastende Tatsachen“ „nahezu vollständig verschwiegen“. So komme in der Doku etwa nicht vor, dass Milliarden in die Digitalisierung der Schiene investiert würden. Auch die „weitreichenden Konsequenzen“ aus dem Zugunglück von Burgrain würden ausgeblendet. Die Entgleisung am 3. Juni 2022 bei Garmisch-Partenkirchen zählt zu den schwersten Bahnunglücken in Deutschland der vergangenen Jahre und hatte zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen geführt.

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Für die Bahn ist dies ein entscheidender Punkt: Durch das Weglassen solcher Informationen entstehe der Eindruck, das Unternehmen tue nichts für die Sicherheit und Modernisierung der Schiene. Die Dokumentation zeichne deshalb ein unvollständiges und letztlich unzutreffendes Bild.

ZDF: „Kein Anlass für Anpassungen“

Das ZDF lehnt die Vorwürfe entschieden ab. Zwar habe man die falsche Angabe zu den digitalen Stellwerken „im Sinne eines Entgegenkommens“ korrigiert – ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“. Eine Unterlassungserklärung hat der Sender laut Bericht entsprechend abgegeben. Alle darüber hinausgehenden Forderungen der Bahn bezeichnet das ZDF jedoch als „unzulässigen Versuch, eine kritische Berichterstattung in Gänze zu unterbinden“.

Die in der Mediathek verfügbare, überarbeitete Fassung weise „keine inhaltlichen Mängel auf“, heißt es aus Mainz. Für weitere „Anpassungen“ sehe man „keinen Anlass“, und eine Löschung des Films komme grundsätzlich nicht infrage. Damit stellt sich das ZDF offen gegen die Bahn und verweigert die geforderte Abnahme des Films.

Bahn sieht Rechtslage auf ihrer Seite

Die Bahn hält dagegen und zeigt sich zuversichtlich. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Wir haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt und auch weitere Punkte angegriffen, in denen die Berichterstattung unvollständig war, sodass dem Zuschauer ein falscher Eindruck vermittelt wurde.“ Die Fakten seien „zunächst falsch dargestellt und nachträglich korrigiert worden“ – allerdings, so der Sprecher weiter, „erst nach juristischer Geltendmachung durch unsere Anwälte“.

Die Bahn verweist zudem auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach könne „auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Fakten weggelassen wurden und dadurch ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht“. Genau dies sei hier der Fall, argumentiert der Konzern.

Entscheidung liegt womöglich beim Gericht

Damit sind die Fronten verhärtet. Während das ZDF auf der Überarbeitung beharrt und keine Löschung vornimmt, pocht die Bahn auf umfangreiche Nachbesserungen oder ein Aus für den Film. Es erscheint fraglich, ob sich die Parteien außergerichtlich einigen können. Als nächstes könnte ein Gericht entscheiden müssen, ob die Dunja-Hayali-Doku in der Mediathek des ZDF abrufbar bleibt oder ob sie entfernt werden muss.

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Der Fall dürfte weit über die einzelne Doku hinausreichen: Sollte ein Gericht der Argumentation der Bahn folgen, hätte das erhebliche Auswirkungen auf den Umgang von Journalisten mit Unternehmensdarstellungen. Kritische Beiträge müssten künftig stärker darauf achten, auch positive Fakten zu erwähnen, um nicht als unvollständig zu gelten. Das ZDF hingegen sieht in der Forderung einen Eingriff in die Pressefreiheit.