Einem Bericht zufolge hat eine schwedische Verkehrsbehörde Bedenken gegen die Zulassung des Fahrerassistenzsystems „Full Self Driving“ (FSD) von Tesla in der Europäischen Union angemeldet. Die schwedische Verkehrsverwaltung (TRV) spricht sich in einem Brief vom 30. April, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, gegen eine europaweite Freigabe des Systems aus – solange Tesla nicht die Funktion deaktiviert, mit der Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden können.
EU-Komitee berät im Juni
Der Brief wurde an das Technische Komitee für motorisierte Fahrzeuge (TCMV) der EU gerichtet, das am 30. Juni über eine europaweite Zulassung beraten wird. In einigen Ländern hat Tesla bereits die Freigabe für die überwachte Version des FSD erhalten, die EU-weite Genehmigung steht jedoch noch aus. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Bewertung zuständig. Tesla hat auf eine Anfrage von Reuters nicht reagiert.
System erlaubt bewusste Verstöße
Im Handbuch des FSD heißt es, dass Fahrer sich nicht allein auf das System verlassen und ihre Geschwindigkeit an Verkehr und Straßenbedingungen anpassen müssen. Allerdings erlaubt das System den Nutzern, Geschwindigkeitsbegrenzungen gezielt zu überschreiten. Dies riskiere, sowohl den Rechtsrahmen als auch die erwarteten Sicherheitsvorteile des automatisierten Fahrens zu untergraben, so der Brief. Die Nachrichtenagentur hatte das Dokument über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten.
Auch die schwedische Verkehrsagentur STA, die für die Zulassung von Autos zuständig ist, äußerte laut internen Unterlagen Zweifel. Sie wandte sich an Tesla und an die niederländische Verkehrsbehörde RDW, die als erste europäische Aufsicht das FSD im April zugelassen hatte und sich für eine EU-weite Freigabe einsetzt. Die STA erklärte, die Diskussionen auf EU-Ebene dauerten an.
Zwei Fahrmodi in Europa
Das FSD-System von Tesla basiert auf Kameras und Kartenmaterial, um Geschwindigkeitsvorgaben zu identifizieren. In Europa sind zwei Fahrmodi im Angebot: eine regelkonforme Fahrweise und eine Einstellung, die Begrenzungen überschreitet. Für eine EU-weite Zulassung ist eine qualifizierte Mehrheit von 15 der 27 Mitgliedstaaten mit mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung erforderlich. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, verfällt die Zulassung in den Niederlanden nach sechs Monaten, wie die dänische Verkehrsaufsicht mitteilte.



