EU-Reform: Neue Rechte für Fluggäste ab 2027 – Entschädigung leichter
EU-Reform: Neue Fluggastrechte ab 2027

Nach jahrelangem Stillstand zeichnet sich eine umfassende Reform der Fluggastrechte in der Europäischen Union ab. Heute soll der Rat der EU-Staaten die letzte Hürde nehmen und die Neuregelung billigen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten und betreffen unter anderem Entschädigungen bei Verspätungen, kostenlose Sitzplätze für Familien sowie strengere Informationspflichten für Airlines.

Entschädigung bei Verspätung bleibt weitgehend gleich

Besonders umstritten waren die Regeln für Verspätungen. Ursprünglich wollten die EU-Staaten, dass Passagiere erst ab vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben und niedrigere Beträge erhalten. Nach der Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten bleiben die Bedingungen jedoch im Wesentlichen unverändert. Demnach haben Reisende weiterhin bei mindestens drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung – gestaffelt nach Flugstrecke: 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer, sofern sie nicht nur innerhalb der EU stattfinden. Diese Schwellen gelten auch bei Flugannullierungen, wenn diese weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen.

Voraussetzung bleibt, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Als nicht verschuldet gelten künftig etwa Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdiensten. Die Airline muss nachweisen, dass diese Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

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Erleichterungen bei der Antragstellung

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen einen Entschädigungsanspruch geltend. Die Reform soll dies ändern: Airlines müssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte und deren Geltendmachung informieren. Reisende haben dann neun Monate Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder begründen, warum keine Entschädigung gezahlt wird.

Neue Regeln für Buchung und Gebühren

Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck anzeigen, um den Preisvergleich zu erleichtern. Günstigere Tarife ohne Handgepäck sind weiterhin möglich. Kinder unter 14 Jahren sollen kostenlos neben ihren Eltern sitzen dürfen – ebenso Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung. Airlines müssen zudem Schreibfehler in Namen kostenlos korrigieren und Boardingpässe für eingecheckte Gäste ohne Aufpreis ausdrucken.

Rechte bei Störungen und Alternativbeförderung

Bei Verspätungen werden die Betreuungsleistungen konkretisiert: Nach zwei Stunden Wartezeit gibt es Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach alle fünf Stunden eine weitere Mahlzeit (maximal drei pro Tag). Zudem besteht Anspruch auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Bei notwendigen Übernachtungen muss die Airline ein Hotel stellen und den Transfer kostenlos organisieren. Leistet sie dies nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen suchen und später Erstattung verlangen.

Bei Problemen haben Fluggäste das Recht auf anderweitige Beförderung – etwa zu einem nahe gelegenen Flughafen, mit einer anderen Airline oder per Bahn. Die Bedingungen müssen vergleichbar sein; Direktfluggäste dürfen nicht zu mehreren Anschlussflügen gezwungen werden. Die Airline muss innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten. Organisieren Passagiere selbst eine Lösung, erstattet die Airline maximal das Vierfache des ursprünglichen Flugpreises. Bisher gibt es keine Obergrenze, was bei günstigen Tickets eine Verschlechterung bedeuten kann.

Downgrade und No-Show-Regelung

Wer in einer schlechteren Flugklasse befördert wird („Downgrade“), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Preises erstattet bekommen – abhängig vom individuellen Flugpreis und der Entfernung. Bei kombinierter Buchung von Hin- und Rückflug darf der Rückflug auch dann angetreten werden, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde („No-Show“). Zusätzliche Gebühren sind verboten.

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Geltungsbereich und einheitliches Antragsformular

Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte soll Airlines auszeichnen, die die Vorschriften einhalten. Parallel zur Fluggastrechte-Reform wird ein einheitliches Formular für Entschädigungs- oder Erstattungsanträge eingeführt. Unternehmen können jedoch weiterhin eigene Formulare oder Apps nutzen. Bei Annullierungen wird das Geld vollständig erstattet, inklusive Vermittlungsgebühren – außer bei lokalen Reisebüros, die den Kunden vor Buchung klar darauf hinweisen.