Die EU-Länder haben in Luxemburg final grünes Licht für das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA gegeben. Damit können die Zölle auf US-Industriegüter abgeschafft und US-Meeresfrüchten sowie Agrarprodukten ein besserer Marktzugang gewährt werden. Ein Sicherheitsnetz soll sicherstellen, dass die Vorteile nur gelten, wenn die USA ihre Verpflichtungen vollständig umsetzen. Darauf hatten sich das Europaparlament und die Staaten nach langem Ringen geeinigt.
Zeitplan und Inkrafttreten
Die Zustimmung aller EU-Länder fiel gut eine Woche vor dem 250. Unabhängigkeitstag der USA am 4. Juli. US-Präsident Donald Trump hatte diesen Tag als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel gebracht. Die Regeln werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten am Tag danach in Kraft.
Mechanismen und Schutzklauseln
Das Abkommen sieht vor, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können, etwa bei erneuten Zollerhöhungen. Zudem sollen die USA bis Jahresende Zölle auf Waschmaschinen und andere Produkte mit Stahlanteil auf höchstens 15 Prozent reduzieren. Andernfalls will die EU ebenfalls solche Zölle prüfen.
Befristung und Evaluierung
Das Abkommen hat ein festes Ablaufdatum: der 31. Dezember 2029. Bis zum 30. Juni 2029 muss die EU-Kommission umfassend bewerten, welche Folgen die Änderungen hatten. Sie kann dann vorschlagen, die Zollgeständnisse zu verlängern.
Hintergrund und Handelsvolumen
Die EU-Kommission wollte mit dem Abkommen im vergangenen Sommer nach Drohungen der US-Seite einen Handelskrieg abwehren. Die EU und die USA unterhalten umfassende bilaterale Handels- und Investitionsbeziehungen. EU-Zahlen zufolge geht es um fast 30 Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und um 43 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. 2024 belief sich der Handel zwischen der EU und den USA auf rund 1,7 Billionen Euro.



