Nach mehr als zehn Jahren des Streits haben die EU-Gesetzgeber eine Reform der Fluggastrechte verabschiedet. Seit diesem Montag ist das Verfahren abgeschlossen: Nach dem Europäischen Parlament stimmten nun auch die Mitgliedstaaten in Brüssel dem ausgehandelten Kompromiss zu. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Rechte bei Flugreisen, insbesondere für Familien mit Kindern. Allerdings konnten sich die Airlines an einer entscheidenden Stelle durchsetzen: Die Entschädigungssätze bei Verspätungen und Annullierungen bleiben unverändert.
Mehr Rechte für Familien und Menschen mit Behinderung
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Familien: Eltern und Kinder bis 14 Jahre müssen künftig im Flugzeug nebeneinandersitzen können, ohne dass dafür eine gesonderte Sitzplatzreservierung erforderlich ist. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen. Buggys und Kinderwagen müssen bis zum Flugzeug mitgenommen werden können. Diese Regelung soll Familien entlasten und zusätzliche Kosten vermeiden.
Darüber hinaus müssen Buchungsportale künftig standardmäßig den Flugpreis inklusive Handgepäck anzeigen. Ein Anspruch auf kostenloses Handgepäck besteht jedoch nicht weiterhin. Auch bei Schreibfehlern im Namen müssen Airlines kostenlose Korrekturen anbieten. Wer eingecheckt ist, erhält auf Anfrage einen kostenlosen Ausdruck der Bordkarte.
Rückflug auch ohne Hinflug möglich
Ein großer Fortschritt aus Verbrauchersicht: Wenn ein Fluggast Hin- und Rückflug zusammen bucht, den Hinflug aber nicht antritt, darf die Fluggesellschaft den Rückflug nicht mehr verweigern. Bisher war dies oft ein Problem. Wer etwa den Hinflug verpasst und mit dem Zug ans Ziel reist, kann nun wie geplant den Rückflug antreten, ohne Extra-Kosten befürchten zu müssen. Zudem kann es sich lohnen, einen Teil der Reise verfallen zu lassen, da Hin- und Rückflug oft günstiger sind als ein einfaches Ticket.
Entschädigungen bleiben gleich
Die Airlines wehrten sich erfolgreich gegen höhere Entschädigungen. Die gestaffelten Beträge bleiben bestehen: Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Mittelstrecken bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Langstrecken über 3500 Kilometer 600 Euro. Die Entschädigung wird nur gezahlt, wenn die Verspätung oder Annullierung von der Airline zu verantworten ist, nicht bei schlechtem Wetter oder Streiks. Bei Annullierungen besteht Anspruch nur, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde.
Leichtere Durchsetzung der Rechte
Künftig müssen Airlines ihre Kunden binnen 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte informieren. Verbraucher haben neun Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Besteht ein Anspruch auf Entschädigung, muss das Geld innerhalb von 30 Tagen überwiesen werden. Bisher machten nur wenige Reisende ihre Ansprüche geltend, da die Verfahren oft kompliziert waren. Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament, sagte: „Auch wenn der Druck für eine Abschwächung groß war, gilt weiterhin: Eine Entschädigung gibt es schon ab drei Stunden Verspätung. Und es ist die Verantwortung der Airline, schnell und klar darüber zu informieren, wie die Erstattung erfolgt.“
Geltungsbereich und Inkrafttreten
Die neuen Regeln gelten für alle Flüge ab einem EU-Flughafen. Bei Flügen, die in der EU landen, greifen sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen; die Regelungen treten 12 Monate und 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, voraussichtlich im Sommer 2027. In diesem Sommer profitieren Urlauber noch nicht von der Reform.



