Danke, liebe EU! Endlich Gentech im Gemüsefach. Gentechnik auf dem Teller sorgt immer wieder für Aufregung. Das EU-Parlament folgt nun endlich der Wissenschaft und lockert die Regeln. Wer das aus Reflex abwehrt, hat die Biologie nicht verstanden. Ein Kommentar von Martin Ballaschk.
Neue Regelung für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Wer der Gentechnik misstraut, hat es noch leicht, sich dagegen zu entscheiden. Es reicht ein Griff in ein beliebiges Supermarktregal – entsprechend gekennzeichnetes Essen war und ist die absolute Ausnahme. So einfach wird es in der Zukunft wohl nicht mehr sein. Denn Lebensmittel, die mit bestimmten modernen gentechnischen Methoden hergestellt werden, dürfen in der EU in etwa zwei Jahren ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Das EU-Parlament hat am Mittwoch beschlossen: Wie eine Pflanzensorte auf genetischer Ebene entstanden ist, zählt künftig weniger.
Stattdessen wird das Ergebnis entscheidend. Sofern die Pflanze geringfügig gentechnisch verändert wurde und sie exakt so auch durch herkömmliche Züchtung hätte entstehen können, gibt es im Gemüseregal keinen erkennbaren Unterschied mehr. Damit folgt die EU der Einschätzung von Fachleuten und wissenschaftlichen Gesellschaften. Obwohl es sich bei vielen Züchtungsverfahren ebenfalls um eine Art der Gentechnik handelt, gab es dafür nie eine Kennzeichnungspflicht oder sonstige strenge Regularien.
Konventionelle Züchtung: Alles andere als natürlich
Zur Erinnerung: Bei konventioneller Züchtung werden Gene der Elternpflanzen wahllos durcheinander geworfen, zufällige Genveränderungen neu kombiniert und gewünschte Merkmale – größere Früchte, festere Schale oder kürzere Halme – durch Auslese herausgefischt. Teilweise helfen Züchter der Natur auf die Sprünge und forcieren diese Genveränderungen, indem sie Saatgut radioaktiv bestrahlen oder mit aggressiven Chemikalien behandeln. Dabei zerbrechen Chromosomen, große DNA-Abschnitte werden umsortiert und zahlreiche Mutationen ausgelöst. So entstehen zufällig auch neue Pflanzenmerkmale. Obwohl es sich bei diesem sehr drastischen, invasiven Verfahren ebenfalls um eine Art der Gentechnik handelt, gab es dafür nie eine Kennzeichnungspflicht oder sonstige strenge Regularien.
Viel präziser sind dagegen die Werkzeuge der modernen Wissenschaft, mit denen einzelne Erbgutbausteine verändert werden. Mit diesen „Neuen Genomischen Techniken“ (NGT) wurden bereits Apfel- und Basilikumsorten gezüchtet, die weniger krankheitsanfällig sind. Oder Erdbeeren, die nicht so schnell matschig und schimmelig werden. Wo es vorher nur ein „ganz“ oder „gar nicht“ bei der Kennzeichnung im Supermarkt gab, gibt es jetzt Nuancen. Halten die Eingriffe die Grenze von 20 veränderten DNA-Bausteinen ein, gelten sie in der EU nun als NGT der Kategorie 1. 20 DNA-Bausteine sind die Grenze für Geneditierung von Zuchtpflanzen – wer sie einhält, darf sie als normales Gemüse vermarkten.
Strenge Regeln für stärkere Eingriffe
Alles, was darüber hinausgeht, muss, wie schon aktuell der Fall, auf Verträglichkeit für Mensch, Tier, Natur und andere Sorten geprüft werden. Etwa transgener Mais, dem Gene aus Bakterien eingepflanzt wurden, die Raupen fernhalten. Was sinnvoll klingt, verschlingt Millionen – weshalb sich dies nur große Konzerne leisten können. Strenge Vorgaben gibt es auch für Anbau, Lagerung und Transport. Ein Schritt weg vom Schwarz-Weiß-Denken bei Gentechnik. Diese Auflagen machen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU bisher de facto praktisch unmöglich und kommen einem Bann dieser Organismen gleich. Dieser gilt derzeit auch noch für geringfügig veränderte Pflanzen, die konventionellen Züchtungen gleichen. Europäischen Züchtern drohte der Anschluss an die weltweite Entwicklung.
Patentproblematik und Wahlfreiheit
Bis hierhin ist dies zwar eine schöne Erzählung vom technischen Fortschritt gewesen. Doch gibt es auch ein neues Risiko: Firmen werden die NGT-Pflanzen auch patentieren dürfen. Die Saatgutkonzerne sind in der Vergangenheit aggressiv gegen Bauern vorgegangen, wenn diese patentiertes Saatgut ohne Lizenz ausgesät hatten. Oder wenn ihnen davon etwas vom Nachbarfeld herübergeweht wurde. Die Wahlfreiheit verbessert sich nun jedoch in jedem Fall – wenn auch vor allem für die Erzeuger. Für die zählt diese Freiheit nämlich wirklich: Landwirte stehen unter enormem wirtschaftlichen Druck. Wir Verbraucher mögen das allzu gern verdrängen. Aber aufgrund des Klimawandels sind Wetter und Ernten unberechenbarer geworden und immer neue Schädlinge nagen an den Feldfrüchten.
Die neue EU-Regelung geht nicht zuletzt mit dem Versprechen einher: Dank NGT muss eines Tages auch weniger Gift gespritzt und weniger Dünger gestreut werden, um die Natur und das Trinkwasser zu schonen. Wenn die Auflagen für NGT-Pflanzen künftig weniger streng sind, besteht Hoffnung, dass Landwirte sie häufiger anbauen. Damit verbreitert sich auch das Angebot im Supermarkt. Für Verbraucher erhöht sich die Chance, ein gentechnisch verbessertes Produkt zu greifen, das genauso gesund ist wie ein konventionell gezüchtetes. Wer als Verbraucher trotzdem skeptisch bleibt, wird die modernen Zuchtmethoden künftig meiden können: Im Ökolandbau bleiben auch NGT-1-Pflanzen weiterhin verboten.



