Die Europäische Union erschwert ukrainischen Männern die Flucht vor dem Krieg gegen Russland. Wehrfähige Ukrainer profitieren in Deutschland und anderen EU-Staaten künftig nicht mehr von vereinfachten Aufnahmeregeln. Dies hat der Rat der Mitgliedstaaten beschlossen. Die neuen Regeln treten kurz nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Hintergrund der Verschärfung
Das von Russland angegriffene Land benötigt weiterhin viele Soldaten. Präsident Wolodymyr Selenskyj zufolge mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Wegen hoher Fahnenflucht kann die Armee ihre Verluste kaum ausgleichen. Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow gab an, dass nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet wird. Die EU-Kommission folgt nach eigenen Angaben vor allem einer Bitte der Ukraine, die auch Deutschland und andere Mitgliedsländer befürworteten. Migrationskommissar Magnus Brunner betonte, das Thema sei ausführlich mit der ukrainischen Seite besprochen worden.
Wer ist betroffen?
Vereinfachte Aufnahmeregeln gelten künftig nur noch für Ukrainer, die ihren Wehrdienst geleistet haben oder freigestellt sind. Wer in der Ukraine wegen des Krieges einem Ausreiseverbot unterliegt, erhält in der EU deutlich schwerer Schutz. Nach aktuellen ukrainischen Regeln betrifft dies wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren. Ausnahmen gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit eines Asylantrags – mit geringeren Aussichten auf Schutz und Aufenthaltserlaubnis.
Regelungen für bereits in der EU lebende Ukrainer
Die neuen Regeln gelten nur für Männer, die neu in die EU kommen. Wer bereits einen Schutzstatus hat, verliert ihn nicht. Die vereinfachten Aufnahmeregeln sind abgesehen von den Einschränkungen für Wehrpflichtige bis März 2028 verlängert worden. Frauen, Kinder oder Männer mit Ausreiseerlaubnis erhalten weiterhin nach der Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Ihre Schutzersuchen werden nicht individuell geprüft, was Ukrainern bisher deutlich leichter Schutz gewährt als Flüchtlingen aus anderen Staaten.
Position der Bundesregierung
Deutschland hatte sich auf EU-Ebene klar für Einschränkungen ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) befürwortete die Idee bei einem Treffen mit EU-Amtskollegen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Wichtigkeit, dass die Ukraine wehrfähig bleibe. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits 2024 deutlich positioniert und von Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert: „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland.“
Kritik an den verschärften Regeln
Grüne und Linke äußerten Kritik. Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat warnte vor bürokratischem Mehraufwand für Mitgliedsstaaten und einem „unschönen Prüfaufwand“ bei Kommunen. Sie fügte hinzu, die Einschränkungen würden viele betroffene Männer in das reguläre Asylverfahren drängen. Das Recht auf subsidiären Schutz bleibt jedoch bestehen – in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht. Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, bezeichnete einen Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter als „fatal“ und „Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“. Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei.
Umgang mit Wehrdienstverweigerern in der Ukraine
In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos häufig auf Widerstand. Täglich werden Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich teilweise mit Waffengewalt. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Dmytro Lubinez, Menschenrechtsbeauftragter des ukrainischen Parlaments, berichtet regelmäßig über Todesfälle bei Zwangsrekrutierungen. Ein jüngster Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälereien rekrutierter Männer in einer Einheit auf.



