Bundesverfassungsgericht stoppt pauschalen Aufnahmestopp für Afghanen
Gericht stoppt pauschalen Aufnahmestopp für Afghanen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige Afghanen fortzuführen. Ein pauschaler Stopp der Programme sei mit der Menschenwürde nicht vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am 24. Juli 2026. Die Entscheidung zwingt die Regierung nun dazu, Visa zu erteilen oder jede Ablehnung individuell zu begründen.

Hintergrund des Urteils

Geklagt hatten mehrere afghanische Staatsangehörige, die sich auf das bundesdeutsche Aufnahmeprogramm beriefen. Die Bundesregierung hatte die Programme im Jahr 2025 zunächst ausgesetzt und später ganz beendet – mit Verweis auf die schwierige Sicherheitslage in Afghanistan und die begrenzten Kapazitäten. Das Gericht gab den Klägern nun recht: „Die Menschenwürde lässt keinen pauschalen Aufnahmestopp zu“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Aufnahmezusage sei ein Schutzversprechen, das nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden könne.

Folgen für die Betroffenen

Nach Angaben des Gerichts müssen nun alle offenen Anträge neu geprüft werden. Betroffen sind schätzungsweise mehrere tausend Menschen, die sich noch in Afghanistan oder in Nachbarländern befinden. „Das Urteil gibt uns Hoffnung, dass wir endlich in Sicherheit leben können“, sagte einer der Kläger, der namentlich nicht genannt werden möchte, der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung zeigte sich bereit, das Urteil umzusetzen. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte: „Wir werden die Vorgaben des Gerichts selbstverständlich befolgen und die Verfahren individuell bearbeiten.“

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Reaktionen aus der Politik

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion nannte das Urteil „einen Sieg der Menschlichkeit“. Die CDU kritisierte hingegen, dass die Aufnahmeprogramme die Kommunen überlasten würden. „Wir brauchen eine realistische Flüchtlingspolitik, die die Kapazitäten nicht überspannt“, so ein Sprecher. Das Gericht betonte jedoch, dass die Menschenwürde nicht gegen Kapazitätserwägungen abgewogen werden dürfe.

Ausblick

Die Bundesregierung muss nun innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegen, wie sie die Auflagen umsetzen will. Experten rechnen mit einer deutlichen Zunahme von Visumanträgen. Das Aufnahmeprogramm war nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 aufgelegt worden, um besonders gefährdete Menschen wie Journalisten, Richter oder Frauenrechtlerinnen aus Afghanistan zu holen.

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