Am Donnerstag, dem 30. Juli 2026, hat die Menschheit rechnerisch das jährliche Budget an biologischen und ökologischen Ressourcen aufgebraucht, das die Erde innerhalb eines Jahres regenerieren kann. Diesen sogenannten Erdüberlastungstag berechnet die Non-Profit-Organisation Global Footprint Network. Schon jetzt leben wir auf Pump – für den Rest des Jahres verbrauchen wir mehr, als nachwachsen kann.
Erdüberlastungstag rückt immer weiter nach vorn
Die Datenreihe reicht bis 1970 zurück, als die Menschheit erstmals mehr Ressourcen verbrauchte, als die Erde in einem Jahr bereitstellen kann. Damals lag der Erdüberlastungstag am 10. Dezember. 1990 war es Mitte Oktober, 2017 Anfang August, und 2026 bereits Ende Juli. Die Verschiebung zeigt: Die Übernutzung der Erde hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen.
Laut WWF wären für den aktuellen weltweiten Verbrauch rund 1,73 Erden nötig. Die Organisation warnt vor den ökologischen Folgen wie Entwaldung, degradierten Böden und steigenden CO₂-Konzentrationen. Deutschland liegt mit seinem nationalen Überlastungstag am 10. Mai noch deutlicher vor dem globalen Datum. Jeder Deutsche verbraucht pro Jahr rund 16 Tonnen Primärrohstoffe – mehr als doppelt so viel wie ökologisch vertretbar, so der WWF.
Neue EU-Regeln gegen Wegwerfgesellschaft
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren erste Schritte unternommen, um die Ressourcenverschwendung zu bremsen. Seit dem 19. Juli 2026 gilt ein EU-weites Verbot für die Vernichtung unverkaufter neuwertiger Textilien und Schuhe. Große Unternehmen dürfen überschüssige Ware nicht mehr einfach entsorgen, sondern müssen sie wiederverwenden, spenden oder recyceln. Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist.
Allerdings gibt es Zweifel an der Durchsetzung. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag antwortete die Bundesregierung ausweichend – sie führe keine Liste der betroffenen Unternehmen. „Wer nicht weiß, wen ein Gesetz betrifft, kann auch nicht kontrollieren, ob es wirkt“, sagt die Grüne Bundestagsabgeordnete Julia Schneider. Das Vernichtungsverbot drohe zum Symbolakt zu werden. Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass der Bund den Vollzug vollständig den Ländern überlässt, ohne zentrale Kontrollinstanz. Es drohe ein „Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Vollzugsniveaus“. Zudem bleibt ein Schlupfloch: Wird Ware erfolglos als Spende angeboten, darf sie doch vernichtet werden.
Verpackungsrecht und Kreislaufwirtschaft
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 die nationalen Regeln zur EU-Verpackungsverordnung beschlossen. Diese schreibt steigende Recyclingquoten für Kunststoffabfälle vor: 75 Prozent ab 2028, 80 Prozent ab 2030. Zudem werden Einweg-Kunststoffverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm ab 2030 verboten. Allerdings können die Länder davon abweichen. Einen entsprechenden Antrag der AfD, Obst, Gemüse und Pilze von diesem Verbot auszunehmen, lehnte der Bundestag jedoch ab.
Die Bundesregierung hat zudem Anfang Juni ein Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaft beschlossen. Es verspricht mehr Recycling und weniger Importe, eine neue Plattform zur Vernetzung von Firmen, Forschung und Verwaltung sowie Fördergelder für innovative Recyclinganlagen. Der Staat will als Großeinkäufer selbst mehr auf Recyclingprodukte setzen. Kritiker sehen jedoch wenig Verbindlichkeit: Es gebe weder feste Quoten noch einklagbare Pflichten. Selbst bei der eigenen Beschaffung drücke sich der Bund um klare Ziele. Das Programm ist so lasch, dass selbst der Bundesverband der Deutschen Industrie es für wenig ambitioniert hält.
Kritik an mangelnder Verbindlichkeit
Umweltverbände bemängeln, dass die Maßnahmen oft unverbindlich bleiben und kaum kontrolliert werden. Der Rohstoffhunger der Deutschen ist ungebrochen. Die Hoffnung bleibt, dass die neuen Regeln den Erdüberlastungstag zumindest wieder in den Herbst verschieben. Der SPIEGEL berichtet weiterhin über die Klimakrise und die neuesten Entwicklungen.



