Nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin haben Ermittler offenbar ein zweites Mobiltelefon des Attentäters Abdul Ballout sichergestellt. Das berichtet die „Welt“. Das Gerät wurde im Tatfahrzeug gefunden und wird derzeit vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertet. Es könnte ein entscheidendes Beweisstück sein, um zu klären, ob Ballout bei der Planung der Tat Anweisungen von weiteren Personen erhalten hat.
Möglicher „Missing Link“ in den Ermittlungen
Das zweite Handy gilt den Ermittlern laut „Welt“ als möglicher „Missing Link“. Es könnte Aufschluss darüber geben, ob der 21-Jährige vor dem Anschlag Kontakt zu weiteren Personen hatte. Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hatte seit Ballouts Haftentlassung im Mai bereits sein erstes Handy und seine Social-Media-Kanäle überwacht. Das neu entdeckte Gerät war jedoch nicht identisch mit dem überwachten Telefon.
Das BKA und die Bundesanwaltschaft waren am Montagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Ermittlungen dauern an.
Bewegungsdaten deuten auf mögliche Anleitung hin
Zudem deuten die Bewegungsdaten des weißen Kleinbusses, den Ballout für den Anschlag nutzte, darauf hin, dass er Anweisungen erhalten haben könnte. Wie die „Welt“ berichtet, fuhr der Attentäter nicht auf direktem Weg zum Tiergarten, sondern legte einen Zickzackkurs mit mehreren Stopps und erneuten Beschleunigungsphasen zurück. Diese Fahrweise könnte auf eine mögliche Anleitung hindeuten.
Die Auswertung der Daten könnte wichtige Erkenntnisse über die Tatplanung liefern. Die Ermittler prüfen derzeit, ob weitere Personen in die Vorbereitung des Anschlags involviert waren.
Der Anschlag vom 25. Juli
Ballout hatte am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten mit einem weißen Kleinbus mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.
Der Attentäter war den Sicherheitsbehörden bereits vor der Tat als sogenannter Gefährder bekannt. Am 12. Mai hatte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt.
Hintergründe zur Haftentlassung
Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt, sodass Ballout zunächst auf freien Fuß kam. Anschließend standen sein Handy und seine Social-Media-Kanäle unter Beobachtung, und eine Kamera wurde auf die Eingangstür seines Wohnhauses in der Bissingzeile gerichtet.
Die Ermittlungen zu dem Anschlag und möglichen Hintermännern sind noch nicht abgeschlossen. Die Auswertung des zweiten Handys könnte neue Erkenntnisse liefern.



