Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 36-jährigen Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er im Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld auf Feiernde eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt hatte. Der Attentäter Mahmoud M. wurde wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete zudem Sicherungsverwahrung an.
Höchststrafe für islamistischen Terroranschlag
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass der Angeklagte mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt habe. Das Gericht verhängte damit die Höchststrafe, die auch die Bundesanwaltschaft beantragt hatte. Der Angeklagte zeige keinerlei Empathie mit den Opfern. Aufgrund seiner radikal-islamischen Gesinnung sei er weiterhin gefährlich, und seine Prognose sei äußerst ungünstig, so die Bundesanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte hingegen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und eine diagnostizierte Depression verwiesen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte die Depression bestätigt. Die vier Opfer berichteten im Prozess, dass sie noch immer unter den Folgen des Angriffs leiden.
Der Hergang des Anschlags
Vor gut einem Jahr waren die Opfer nachts vor einer Bar in Bielefeld beim Feiern. Der Angreifer stach mit einem Messer auf sie ein und rief dabei „Allahu akbar“. Unter den Feiernden befanden sich zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Der Angeklagte gestand die Tat in der Untersuchungshaft gegenüber Psychologen und Psychiatern und räumte sie auch in seinem Schlusswort im Prozess ein.
In der Untersuchungshaft erzählte er zudem, dass er bereits in Syrien im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zwei Menschen getötet habe, darunter seinen Halbbruder. Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen und war von kurdischen Einheiten festgenommen worden. Nach acht Monaten Haft kam er 2023 nach Deutschland.
Bekennervideo und IS-Flagge
Vor dem Anschlag habe Mahmoud M. ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das jedoch nicht veröffentlicht wurde. Zudem trug er einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich. Der psychiatrische Gutachter beschrieb den Angeklagten als tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
Der Angeklagte habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbstgebauten Stockdegen verlor und auf entschlossenen Widerstand stieß, ergriff er die Flucht. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ihn ein Cousin verraten hatte.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden war, er keine Arbeit fand und kein Deutsch lernte. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm lehnte der Syrer ab.



