Karim Khan suspendiert: Sexuelle Belästigungsvorwürfe erschüttern den Internationalen Strafgerichtshof
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim Khan, ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt suspendiert worden. Grund sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch eine langjährige Mitarbeiterin. Das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag gab die Entscheidung bekannt und kündigte eine Sondersitzung an, die so schnell wie möglich über eine mögliche Amtsenthebung befinden soll.
Vorwürfe einer engen Mitarbeiterin
Bereits im Jahr 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen vorgeworfen, sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum sexuell belästigt zu haben. Sie gab an, dass Khan sie bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen wurde eingeschaltet, die im Dezember 2025 ihren Bericht vorlegte. Dieser Bericht wurde jedoch bisher nicht veröffentlicht. Ebenso wenig wurde ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das drei Richter des Weltstrafgerichts auf der Grundlage der Untersuchung erstellt hatten.
Khans Reaktion und vorläufige Amtsruhe
Karim Khan, der seit 2021 als Chefankläger tätig ist, hatte sein Amt bereits vor gut einem Jahr vorläufig ruhen lassen, mit der Absicht, nach Klärung der Vorwürfe zurückzukehren. Er bestreitet alle Anschuldigungen vehement. Die Suspendierung erfolgte nun mit sofortiger Wirkung, während die endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung den Vertragsstaaten obliegt.
Internationale Bedeutung und Kontroversen
Während seiner Amtszeit erlangte Khan internationale Bekanntheit, unter anderem durch die Beantragung von Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Besonders der Haftbefehl gegen Netanjahu führte zu verstärktem Druck der USA auf das Gericht, die Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter verhängten. Der IStGH basiert auf dem Römischen Statut, das von 125 Staaten ratifiziert wurde, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel sind jedoch nicht Vertragsparteien.
Ausblick
Die Sondersitzung der Vertragsstaaten soll nun über die Zukunft von Karim Khan entscheiden. Die Affäre belastet das Ansehen des Gerichts, das sich für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord einsetzt. Die Vorwürfe gegen den eigenen Chefankläger werfen Fragen nach der internen Kontrolle und dem Umgang mit Fehlverhalten auf.



