Lebenslang für deutschen „Maskenmann“ wegen Mordes in Frankreich
Lebenslang für „Maskenmann“ wegen Mordes in Frankreich

22 Jahre nach der grausamen Tat ist Gerechtigkeit eingekehrt: Der deutsche Serientäter Martin N., bekannt als „Maskenmann“, wurde am heutigen Tag vor dem Landgericht in Nantes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 55-Jährigen schuldig, im Jahr 2004 den zehnjährigen Jonathan aus einem Schullandheim in Westfrankreich entführt und ermordet zu haben. Die Leiche des Jungen wurde damals unbekleidet in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt gefunden.

Ein langer Weg zur Gerechtigkeit

Der Prozess in Nantes war der Höhepunkt einer fast zwei Jahrzehnte dauernden Ermittlung. Die Angehörigen des Opfers, die heute selbst Eltern kleiner Kinder hätten sein können, standen dem Angeklagten im Gerichtssaal gegenüber. Die Staatsanwältin hatte zuvor auf lebenslange Haft plädiert und betont: „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist.“ Auch die Nebenklage, die die Familie vertritt, war zu diesem Schluss gekommen. Der Angeklagte selbst wies jede Beteiligung an der Tat zurück. „Ich habe das nicht getan“, sagte er in seinem letzten Wort. Die Verteidigung plädierte mangels konkreter Beweise auf Freispruch.

Der „Maskenmann“ und seine Taten in Deutschland

Martin N. war in Deutschland bereits wegen dreifachen Kindsmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwischen 1992 und 2001 hatte er in Norddeutschland maskiert kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Der Pädagoge führte ein Doppelleben: Tagsüber kümmerte er sich als Betreuer um Kinder, nachts verwandelte er sich in den „Maskenmann“. Er verbarg sein Gesicht hinter einer Sturmhaube. 2011 wurde er in Hamburg-Wilstorf festgenommen, nachdem ein ehemaliges Opfer die Polizei auf seine Spur gebracht hatte. 2012 verurteilte ihn das Landgericht Stade zu lebenslanger Haft. Die meisten Taten hatte er gestanden.

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Die entscheidenden Hinweise im Frankreich-Prozess

Französische Ermittler hatten Martin N. bereits seit 2008 im Visier, da der Fall Jonathan Parallelen zu den Taten in Norddeutschland aufwies. Konkrete Beweise wie DNA-Spuren wurden jedoch nicht gefunden. Ein entscheidender Hinweis kam von einem Landwirt, der zwischen dem Verschwinden des Jungen und dem Auffinden seiner Leiche einen Wagen mit deutschem Kennzeichen in der Nähe des Teichs beobachtet hatte. Der Mann war mit seinem Schäferhund unterwegs. 2017 belastete zudem ein Mithäftling den Angeklagten: Martin N. habe ihm gestanden, in Frankreich ein Kind getötet zu haben, und erwähnte dabei den Zeugen mit dem Schäferhund – ein Detail, das nie öffentlich bekannt war.

Der Prozessverlauf und das Urteil

Während des Prozesses in Nantes sagten französische und deutsche Ermittler sowie psychiatrische Sachverständige aus. Auch der Landwirt und der Mithäftling wurden gehört. Der Angeklagte selbst beantwortete umfangreich die Fragen des Gerichts und gewährte Einblicke in seine verstörende Gedankenwelt. Das Urteil fiel am Abend des letzten Prozesstages: lebenslange Haft. Im Gerichtssaal brachen die Angehörigen in Tränen aus und fielen sich in die Arme. Neben dem Fall Jonathan war der Angeklagte auch im Fall des elfjährigen Niederländers Nicky verdächtigt worden, der 1998 im Grenzgebiet bei Aachen getötet wurde. Für diese Tat wurde jedoch ein anderer Mann verurteilt.

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