Entwurf: Arbeitsministerium will Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern
Das Bundesarbeitsministerium plant, den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abzuschaffen, aber den Tarifparteien mehr Flexibilität für längere Arbeitstage zu ermöglichen. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag.
Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung jedoch auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.
Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden. Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze.
Die geplante Reform zielt darauf ab, mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Die endgültige Ausgestaltung bleibt jedoch abzuwarten, da der Entwurf noch nicht abgestimmt ist.



