36-Jähriger wirft Steine auf Polizei – Zugverkehr gestoppt
Steine auf Polizei: Zugverkehr in Arnstadt lahmgelegt

Steinwürfe und Reizgas bei Festnahme in Arnstadt

Ein mit Haftbefehl gesuchter 36-jähriger Mann hat sich am Samstagvormittag am Bahnhof in Arnstadt seiner Festnahme widersetzt und dabei einen Polizisten leicht verletzt. Der Vorfall führte zu einer kurzzeitigen Sperrung des Zugverkehrs, da die Verfolgung des Flüchtigen auch über die Bahngleise führte. Die Polizei setzte schließlich Reizgas ein, um den Mann zu überwältigen.

Nach Angaben der Polizei war der 36-Jährige am Arnstädter Bahnhof angetroffen worden, als Beamte den Haftbefehl vollstrecken wollten. Der Mann floh sofort und verletzte dabei einen der Polizisten leicht. Die Verfolgung verlief über das Bahnhofsgelände und kreuzte die Gleise, weshalb die Deutsche Bahn den Zugverkehr vorübergehend einstellen musste. Reisende mussten mit Verspätungen und Ausfällen rechnen, bis die Einsatzmaßnahmen beendet waren.

Flucht mit Steinwürfen und Drohungen

Während seiner Flucht soll der 36-Jährige mehrfach Steine auf die verfolgenden Beamten geworfen haben. Zudem drohte er, sie mit einer Glaskaraffe anzugreifen, die er bei sich trug. Die Polizisten entschlossen sich daraufhin zum Einsatz von Reizgas, um den Mann unschädlich zu machen. Nach dem Einsatz konnte der 36-Jährige überwältigt und festgenommen werden.

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Auch bei der Festnahme selbst leistete der Mann erheblichen Widerstand, wobei er sich eigenen Angaben zufolge leicht verletzte. Ein Arzt untersuchte ihn noch am Tatort, bevor er in eine Haftanstalt gebracht wurde. Die genauen Umstände der Flucht und Festnahme werden derzeit von der Kriminalpolizei untersucht.

Ermittlungen wegen mehrerer Delikte

Gegen den 36-Jährigen wird nun unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung ermittelt. Die Polizei gab zunächst keine Auskunft darüber, aus welchem Grund der Haftbefehl gegen den Mann vorlag. Es wird erwartet, dass der Haftrichter im Laufe des Tages über die weiteren Maßnahmen entscheidet.

Die Staatsanwaltschaft prüft zudem, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung in Betracht kommt, falls Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen sollten. Der Vorfall zeigt erneut die Risiken, denen Polizeibeamte bei der Vollstreckung von Haftbefehlen ausgesetzt sind.

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