BGH: Ubers Mietwagen müssen nach Fahrt sofort zurück zur Zentrale
BGH: Ubers Mietwagen müssen nach Fahrt zurück

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber dürfen nach einer Fahrt nicht einfach auf einen neuen Fahrgast warten, wenn kein Auftrag vorliegt. Anders als Taxis müssen sie unverzüglich zu ihrer Zentrale zurückkehren. Diese sogenannte Rückkehrpflicht ist im Personenbeförderungsgesetz verankert und wurde nun höchstrichterlich bestätigt.

Hintergrund des Rechtsstreits

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Tochterunternehmen der SafeDriver Group geklagt, das Fahrten über Uber X vermittelt. Konkret ging es um einen Vorfall, bei dem ein Fahrer eines Mietwagens nach dem Absetzen eines Fahrgasts um 10.10 Uhr an Ort und Stelle parkte. Drei Minuten später nahm er eine Testbestellung an, die sofort storniert wurde. Anschließend blieb er bis 10.22 Uhr vor Ort, bevor er sich in der Uber-App abmeldete. Die Taxigenossenschaft sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht.

Urteil in mehreren Instanzen bestätigt

Bereits das Landgericht Köln gab der Klage statt, und auch das Oberlandesgericht Köln bestätigte das Urteil in der Berufung. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts endgültig bestätigt. Die Rückkehrpflicht sei rechtmäßig und diene dem fairen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen.

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Schutz für Taxis

Die Rückkehrpflicht ist ein Instrument, um das Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten auszugleichen. Taxis gelten als Teil der Daseinsvorsorge und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Sie müssen ihren Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Dafür dürfen sie nach einer Fahrt Taxistände anfahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag halten die Rückkehrpflicht für ein wichtiges Mittel für einen fairen Wettbewerb.

Reaktionen und Ausblick

Die SafeDriver Group kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen. Geschäftsführer Thomas Mohnke kritisierte die Regelung als veraltet: „Sie erzeugt massenhaft Leerkilometer und verursacht hohe Kosten für die Unternehmen. Zugleich führt sie zu unnötigem Verkehr und Emissionen – ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen.“

Als Alternative zur Rückkehrpflicht gelten Mindestpreise für Mietwagenfahrten, wie sie etwa in Köln eingeführt wurden. Dort dürfen Mietwagen von Anbietern wie Uber und Bolt maximal 20 Prozent günstiger sein als Taxitarife. Alexander Mönch, Deutschland-Chef der Taxi-Vermittlungsplattform Freenow, lobte diesen Vorstoß als „echten Pioniergeist“ und forderte bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen.

Das Urteil des BGH (Az. I ZR 123/25) könnte weitreichende Folgen für den Fahrdienstmarkt haben. Es bestätigt die Sonderstellung der Taxis und schränkt die Flexibilität von Mietwagen ein. Ob die Politik die Rückkehrpflicht angesichts der Kritik aus der Branche reformieren wird, bleibt abzuwarten.

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