50 Mio. Euro Steuerhinterziehung: Haftstrafen für Luxuswagen-Bande
50 Mio. Euro Steuerhinterziehung: Haft für Luxuswagen-Bande

Das Landgericht Berlin hat drei Männer zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren und vier Monaten verurteilt, weil sie über ein Netzwerk von Strohgesellschaften rund 50 Millionen Euro Umsatzsteuern hinterzogen hatten. Die Taten betrafen den Handel mit Luxusautos und medizinischen Masken zwischen 2019 und 2024.

Urteil im zweiten Prozess gegen die Bande

Im zweiten Prozess um das europaweite Betrugssystem sprach das Gericht die Angeklagten unter anderem der Steuerhinterziehung und der Beihilfe dazu schuldig. Ein 41-Jähriger wurde zudem wegen Subventionsbetrugs mit Millionenschaden verurteilt und erhielt die höchste Strafe. Der Vorsitzende Richter Bo Meyer erklärte, der Mann habe in dem Netzwerk kaufmännische Aufgaben übernommen und einem der Hauptakteure den Rücken freigehalten.

Ein 58-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts steuerliche Beratungen durchgeführt hatte, wurde zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte, ein 39-Jähriger, erhielt vier Jahre und zehn Monate. Die drei Männer seien jedoch keine Hauptakteure gewesen. Das Gericht ordnete die Einziehung von 8,1 Millionen Euro beim 41-Jährigen sowie 415.000 Euro beziehungsweise 523.000 Euro bei den anderen Angeklagten an.

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Hauptakteure bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Berlin bereits im Juni 2024 mehrere Bandenmitglieder zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagten hätten als Bande ein „hochkriminelles System gesteuert“, so das Gericht damals. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Die Gruppierung habe über ein Netzwerk von Strohgesellschaften mit Schwerpunkt in Deutschland und Polen verfügt, heißt es in der Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Es seien Scheinrechnungsketten aufgebaut worden, um die Auszahlung ungerechtfertigter Steuererstattungen zu beantragen.

Ermittlungen in mehreren Ländern

Bei den Ermittlungen in Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Polen wurden Bankkonten eingefroren sowie Immobilien, Autos und Luxusartikel im Wert von geschätzt 5,2 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Fall war 2021 der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt worden, die für die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Prozess Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren gefordert, während die Verteidigung auf teils deutlich geringere Strafen plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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