Die Finanzaufsicht Bafin hat die NordLB angewiesen, „gewichtige Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" zu beseitigen. Die Behörde veröffentlichte die entsprechende Mitteilung am Montag. Sie hatte zuvor bei der Landesbank erhebliche Defizite bei der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt.
Nach Angaben der Bafin betreffen die Mängel die sogenannten Kundensorgfaltspflichten. Konkret bemängelte die Aufsicht sowohl die internen Prozesse als auch einen erheblichen Rückstand bei der Datenaktualisierung. Damit verstoße die NordLB gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).
Anordnung: Konzept und Datenbereinigung
Die Bafin verlangt nun von der NordLB ein Maßnahmenpaket. Das Institut müsse ein Konzept zur Kundendatenaktualisierung vorlegen und umsetzen. Darüber hinaus seien sämtliche nicht aktualisierten Kundendaten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf einen aktuellen und vollständigen Stand zu bringen. Das bedeutet für die Bank eine umfangreiche Datenbereinigung, die je nach Größe des Kundenbestands Monate in Anspruch nehmen kann.
Die NordLB ist eine der öffentlich-rechtlichen Landesbanken und hat ihren Hauptsitz in Hannover. Sie gehört mehrheitlich ihren Trägern aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Wie viele Kundendaten von dem Rückstand betroffen sind, ließ die Bafin offen. Die Anordnung erstreckt sich jedoch ausdrücklich auf alle nicht aktualisierten Datensätze.
Hintergrund: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz statuiert umfangreiche Sorgfaltspflichten für Kreditinstitute. Dabei geht es nicht nur um die Identitätsfeststellung bei Vertragsbeginn, sondern auch um die Pflege der Daten im Zeitverlauf. Die Institute müssen Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwachen und sicherstellen, dass die vorliegenden Dokumente, Daten und Informationen im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Ein zentraler Bestandteil ist die Risikoorientierung: Je riskanter eine Geschäftsbeziehung einzuschätzen ist, desto intensiver müssen die Überwachungsmaßnahmen ausfallen. Die Aktualisierung der Kundendaten hilft den Banken, veränderte Verhältnisse zu erkennen – etwa bei Firmeninhabern oder bei politisch exponierten Personen.
Rolle der Bafin als Aufsichtsbehörde
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, ist für die Überwachung der Geldwäscheprävention im Finanzsektor zuständig. Sie kann Anordnungen erlassen, Bußgelder verhängen und in schweren Fällen sogar Sonderbeauftragte einsetzen. Die aktuelle Rüge ist Teil ihrer regulären Prüfungen, bei denen auch prozessuale Schwachstellen aufgedeckt werden.
Die Mitteilung der Bafin folgt auf eine Prüfung der NordLB. In der Vergangenheit sind ähnliche Mängel auch bei anderen Instituten festgestellt worden. Die Behörde veröffentlicht ihre Anordnungen allerdings nur selektiv, meist dann, wenn das öffentliche Interesse groß ist.
Auswirkungen für die NordLB
Für die NordLB hat die Rüge unmittelbare betriebliche Auswirkungen. Die Bank muss nicht nur organisatorische Abläufe verbessern, sondern auch Personalressourcen für die Datenaufbereitung bereitstellen. Zudem könnte die Anordnung Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Korrespondenzbanken haben, die Wert auf eine intakte Compliance-Abteilung legen.
Die Bafin wird die Umsetzung der Auflagen überwachen und dürfte bei Bedarf nachsteuern. Ein Bußgeld wurde im vorliegenden Fall nicht angekündigt, doch das Risiko weiterer Maßnahmen bleibt bestehen. Für die NordLB steht nun die fristgerechte Umsetzung im Fokus, um das Vertrauen der Aufsicht zurückzugewinnen.



