GKV-Reform: Bundestag und Bundesrat beschließen Sparprogramm – was Versicherte wissen müssen
GKV-Reform: Bundestag und Bundesrat beschließen Sparprogramm

Bundestag und Bundesrat haben das umstrittene Gesetz zur Beitragsstabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Das Sparprogramm sieht vor allem Kürzungen bei der medizinischen Versorgung vor, um die steigenden Beiträge zu bremsen. Versicherte müssen sich auf längere Wartezeiten und reduzierte Leistungen einstellen.

Einsparungen in Milliardenhöhe

Das Gesetz zielt darauf ab, die Ausgaben der Krankenkassen um rund 3,5 Milliarden Euro jährlich zu senken. Die größten Einsparungen betreffen die Vergütung von Krankenhäusern und die Arzneimittelausgaben. Krankenhäuser erhalten weniger Geld für Behandlungen, was zu längeren Wartezeiten auf Operationen führen könnte. Zudem sollen Rabattverträge für Medikamente ausgeweitet werden, um die Ausgaben für Arzneimittel zu drosseln.

Änderungen in letzter Minute

In letzter Minute wurden noch zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen. So wurde etwa die geplante Streichung von Bonusprogrammen für Vorsorgeuntersuchungen abgemildert. Stattdessen sollen die Zuschläge für bestimmte Präventionsleistungen reduziert werden. Auch die Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente wurde abgeschwächt: Statt einer pauschalen Erhöhung um fünf Euro pro Rezept steigen die Zuzahlungen nun nur noch um drei Euro.

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Kritik von Patientenverbänden

Patientenverbände kritisieren das Gesetz scharf. „Die Reform belastet vor allem chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen“, sagte der Vorsitzende des Patientenbeauftragten, Thomas Müller. „Statt an der Versorgung zu sparen, hätte man die Verwaltungskosten der Kassen senken müssen.“ Auch die Opposition im Bundestag stimmte gegen das Gesetz und warf der Regierung vor, die Gesundheitsversorgung zu gefährden.

Auswirkungen auf Versicherte

Für Versicherte bedeutet das Gesetz vor allem längere Wartezeiten auf Facharzttermine und Krankenhausbehandlungen. Zudem steigen die Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel. Die Krankenkassen müssen ihre Beitragssätze stabilisieren, was durch die Einsparungen erreicht werden soll. Ob die Beiträge tatsächlich nicht steigen, bleibt abzuwarten. Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen für das kommende Jahr mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, was einem Anstieg um 0,2 Prozentpunkte entspricht.

Weitere Maßnahmen

Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. So sollen elektronische Rezepte und Patientenakten schneller eingeführt werden. Zudem wird die Telemedizin ausgeweitet, um Wartezeiten zu verkürzen. Allerdings sind dafür Investitionen nötig, die zunächst von den Kassen getragen werden müssen.

Das Gesetz zur Beitragsstabilisierung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Versicherte sollten sich auf die Änderungen einstellen und gegebenenfalls ihre Krankenkasse wechseln, wenn die Zusatzbeiträge steigen. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die neuen Regelungen zu informieren.

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