Seit Juli 2026 sind Krankenkassen in Deutschland nicht mehr verpflichtet, ihre Mitglieder individuell über Beitragserhöhungen zu informieren. Die schwarz-rote Koalition strich die entsprechende Vorschrift im Paragrafen 175 des Sozialgesetzbuchs V ersatzlos. Dies erschwert den Wettbewerb zwischen den über 90 gesetzlichen Krankenkassen und benachteiligt Versicherte, die auf Preisvergleiche angewiesen sind.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Das Konkurrenzsystem der Krankenkassen beruht auf vollständigen Informationen für die Versicherten. Bisher mussten Kassen jede Beitragserhöhung per Brief oder E-Mail mitteilen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Koalition strich diese Pflicht mit der Begründung, Bürokratie abbauen zu wollen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine Information per E-Mail vorgesehen, was zehn Millionen Euro Porto pro Jahr gespart hätte. In der abschließenden Beratung des Gesundheitsausschusses fiel jedoch auch diese Option.
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hatte in seiner Stellungnahme gefordert, die Information „ohne zwingende Formvorgaben“ zu ermöglichen, also etwa nur über die Mitgliederzeitschrift oder die Homepage. Auch der AOK-Bundesverband und der GKV-Spitzenverband sprachen sich gegen individuelle Mails aus. Die Koalition ging jedoch noch weiter und strich jede Informationspflicht.
Auswirkungen auf Versicherte
Die Zusatzbeiträge der Kassen unterscheiden sich um bis zu 2,2 Prozentpunkte. Bei einem hohen Einkommen kann dies jährlich über 750 Euro brutto mehr kosten, zuzüglich des Arbeitgeberanteils. Ohne individuelle Information drohen Versicherte, teure Kassen nicht rechtzeitig zu verlassen. Bisher nutzten knapp fünf Prozent der Versicherten jährlich die Möglichkeit zum Kassenwechsel. Die neue Regelung könnte diese Zahl senken.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, räumte Nachsteuerungsbedarf ein: „Es braucht eine praxistaugliche Neuregelung, die den bürokratischen Aufwand reduziert, gleichzeitig aber eine niedrigschwellige und verlässliche Information der Versicherten sicherstellt.“ Die Idee zur Streichung sei „im Rahmen der Berichterstattergespräche von der Unionsseite eingebracht“ worden, so Pantazis.
Was Versicherte jetzt tun können
Versicherte haben mehrere Optionen: Sie können die Mitgliederzeitschrift ihrer Kasse aufmerksam lesen, in der Hoffnung, dass Kassen dort weiterhin informieren. Einige Kassen wie die TK und die BKK Firmus haben angekündigt, auch künftig per App oder Mail zu informieren. Versicherte können zudem den Vorstand ihrer Kasse bitten, sie individuell über Beitragsänderungen zu informieren. Auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD können angeschrieben werden, um auf eine Nachbesserung zu drängen.
Bislang haben in diesem Jahr drei Kassen die Beiträge erhöht, darunter die IKK Classic mit 2,8 Millionen Mitgliedern, die den Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent anhob. Die Gesetzesänderung wird von Verbraucherschützern als „heimlicher Skandal“ bezeichnet.



