Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Bundesrat passiert und bringt weitreichende Änderungen für Familien mit sich. Während einige Versicherte mit höheren Zuzahlungen rechnen müssen, bleiben andere verschont. Der Kraftakt, den Warken mit ihrem Vorhaben für stabile Beiträge in der GKV durch Bundestag und Bundesrat gebracht hat, zeigt erste konkrete Auswirkungen.
Höhere Zuzahlungen für bestimmte Leistungen
Künftig müssen Familien für einige Leistungen tiefer in die Tasche greifen. So steigt die Zuzahlung für Arzneimittel von 10 auf 12 Prozent des Abgabepreises, jedoch maximal 120 Euro jährlich. Auch für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte wird der Eigenanteil angehoben. „Die Reform zielt darauf ab, die Beitragsstabilität zu sichern, ohne die Versorgung zu gefährden“, erklärte Warken im Bundestag.
Entlastung für Kinder und Geringverdiener
Kinder bleiben von den meisten Zuzahlungserhöhungen verschont. Für sie entfällt die Zuzahlung bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln vollständig. Auch Familien mit niedrigem Einkommen werden entlastet: Die Belastungsgrenze, ab der Versicherte von Zuzahlungen befreit sind, wird von 2 auf 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Für chronisch Kranke gilt weiterhin eine reduzierte Grenze von 1 Prozent.
Beiträge zur Krankenversicherung stabilisiert
Ein zentrales Ziel der Reform war die Stabilisierung der Beitragssätze. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird für 2027 auf 1,7 Prozent festgesetzt – ein Anstieg um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2026. „Ohne die Reform hätte der Zusatzbeitrag um bis zu 0,5 Prozentpunkte steigen müssen“, betonte Warken. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 58.800 Euro jährlich.
Familien mit mehreren Kindern profitieren
Ein neuer Familienzuschlag entlastet Versicherte mit mehr als zwei Kindern. Für das dritte und jedes weitere Kind wird der Beitrag zur Krankenversicherung um 0,25 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens gesenkt, maximal 15 Euro pro Kind und Monat. Dies gilt rückwirkend ab Januar 2026.
Kritik von Opposition und Verbänden
Die Opposition kritisierte die Reform als unzureichend. „Die Belastung für Normalverdiener steigt, während die Pharmaunternehmen weiter hohe Gewinne einfahren“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband monierte, dass die Entlastungen für Familien nicht weit genug gingen. Die Reform trete zum 1. Januar 2027 in Kraft, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.



