BaFin erhebt Milliardenbelastungen
Der Finanzbranche drohen aufgrund illegaler Steuertricksereien wie Cum-Cum und Cum-Ex Belastungen von über sieben Milliarden Euro. Dies geht aus einer Erhebung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Insgesamt sind 73 Banken, 21 Versicherer und 12 Wertpapierdienstleister nach eigenen Angaben an diesen Steuertricks beteiligt gewesen. Der Löwenanteil entfällt mit 4,82 Milliarden Euro auf Cum-Cum-Geschäfte.
Umfang der Befragung und bisherige Zahlungen
Die BaFin befragte 267 deutsche Banken, 542 Versicherer und 58 Wertpapierinstitute. Von den Gesamtbelastungen in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro haben die Institute bereits 59 Prozent gezahlt, während 41 Prozent als potenzielle künftige Belastungen gelten. Bestandsgefährdet sei derzeit keines der befragten Unternehmen, teilte die BaFin mit.
Rückstellungen geringer als drohende Belastungen
Die Rückstellungen der betroffenen Institute fallen deutlich geringer aus als die drohenden Belastungen. Für Cum-Cum-Geschäfte wurden 638 Millionen Euro zurückgestellt, für Cum-Ex lediglich 288 Millionen Euro. Dies liegt unter anderem daran, dass bei Cum-Cum im Gegensatz zu Cum-Ex noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit diese Steuertricks illegal waren. Das Bundesfinanzministerium hatte jedoch erklärt, es halte auch Cum-Cum-Geschäfte in den meisten Fällen für rechtswidrig.
Hintergrund der Steuertricks
Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Bei Cum-Cum-Transaktionen reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück und erhielten als Belohnung einen Teil der Dividende.
BaFin prüft auch Manager
Die BaFin nimmt bei den Ermittlungen auch die Führungspersonen der beteiligten Institute ins Visier. Im Rahmen der Umfrage wurde abgefragt, ob es steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen gebe. Konkrete Zahlen dazu nannte die Behörde nicht. Sie werde die Ergebnisse jedoch „wo nötig auch mit Blick auf die Governance, das Steuerrisikomanagement und die Rolle von Einzelpersonen“ unter die Lupe nehmen, hieß es in der Mitteilung.



