Vollkasko muss bei festgefahrenem Wohnmobil nicht zahlen
Vollkasko muss bei festgefahrenem Wohnmobil nicht zahlen

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Streit um einen Schaden an einem festgefahrenen Wohnmobil entschieden: Die Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen. Der Fall zeigt, dass eine Vollkasko nicht automatisch jeden selbst verursachten Schaden abdeckt, sondern nur solche, die als versicherte Unfälle gelten. Der ADAC wies auf das Urteil hin (Az.: 10 U 1638/25e).

Wohnmobil im Schlamm: Traktor hilft, doch es kommt zur Kollision

Ein Mann war mit seinem Wohnmobil auf eine schlammige Grünfläche gefahren. Das Fahrzeug sank ein und blieb stecken. Ein Traktorfahrer bot Hilfe an und wollte das Wohnmobil herausziehen. Während des Ziehvorgangs gab der Wohnmobilfahrer zusätzlich Gas, um den Vorgang zu unterstützen. Das Wohnmobil wurde befreit, fuhr jedoch auf den inzwischen stehenden Traktor auf, weil die Bremsen nicht richtig griffen. Der Fahrer meldete den Schaden seiner Vollkaskoversicherung, die die Zahlung ablehnte. Die Versicherung argumentierte, dass nach den Versicherungsbedingungen Schäden zwischen einem ziehenden und einem gezogenen Fahrzeug ohne zusätzliche äußere Einwirkung nicht versichert seien. Der Streitwert betrug rund 10.300 Euro.

Gericht gibt Versicherung recht: Kein versicherter Unfall

In erster Instanz hatte der Wohnmobilfahrer noch recht bekommen, doch die Versicherung legte Berufung ein. Das OLG München entschied zugunsten der Versicherung. Maßgeblich waren die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB, Stand Juli 2023). Danach liegt kein versicherter Unfallschaden vor, weil die Kräfte, die zur Kollision führten, aus dem eigenen Antrieb des Wohnmobils und dem Ziehvorgang stammten. Der Schlamm war lediglich der Grund für die schlechtere Bremswirkung, aber keine äußere Einwirkung, die den Schaden verursacht hätte. Ein Anspruch hätte nur bestanden, wenn eine zusätzliche äußere Einwirkung – etwa ein Hindernis oder andere mechanische Gewalt – plötzlich auf das Fahrzeug eingewirkt hätte.

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Fazit: Vollkasko deckt nicht jeden selbst verschuldeten Schaden

Das Urteil macht deutlich: Die Vollkasko zahlt zwar auch selbst verschuldete Schäden, aber nur, wenn die Versicherungsbedingungen den Schaden als versicherten Unfall ansehen. Im konkreten Fall fehlte es an einer solchen Einwirkung von außen, sodass die Versicherung nicht zahlen musste.

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