BUND warnt vor Benachteiligung kleiner Photovoltaik-Anlagen in Sachsen
BUND warnt vor Benachteiligung kleiner PV-Anlagen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Sachsen hat scharfe Kritik an Überlegungen zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geäußert. Konkret befürchtet die Umweltschutzorganisation, dass kleine Photovoltaik-Anlagen und sogenannte Bürgerenergie-Projekte bei der künftigen Vergabe von Netzanschlusskapazitäten benachteiligt werden könnten.

Befürchtungen um kleine Erzeuger

Hintergrund sind Aussagen des sächsischen Wirtschaftsstaatssekretärs Sebastian Scheel. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, Netzanschlüsse vorrangig Projekten mit hoher industrieller Wertschöpfung zur Verfügung zu stellen. Das bisherige Prinzip, das jedem Geschäftsmodell einen Rechtsanspruch auf einen Anschluss einräumt, werde den Anforderungen einer modernen Energie- und Industriepolitik nicht gerecht, so Scheel.

Der BUND sieht dadurch die dezentrale Energieerzeugung gefährdet. „Eine Energiewende, die vor allem auf wenige große Akteure setzt, verkennt die Stärke unseres dezentralen Energiesystems“, erklärte der sächsische BUND-Chef Felix Ekardt. „Bürgerenergie schafft regionale Wertschöpfung, stärkt das Handwerk und den Mittelstand, erhöht die Akzeptanz vor Ort und macht unsere Energieversorgung unabhängiger und widerstandsfähiger.“

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Bürgerenergie als Motor der Energiewende

Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger hätten in den vergangenen Jahren mit kleinen Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern, Energiegenossenschaften und kommunalen Projekten den Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich vorangebracht, argumentiert der BUND. „Diese Erfolgsgeschichte darf jetzt nicht gefährdet werden“, betonte Ekardt. Man brauche verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen. „Netzengpässe dürfen nicht dazu führen, Bürgerenergie auszubremsen.“

Netzengpässe als Herausforderung

Die Netzbetreiber werden nach Angaben von Staatssekretär Scheel derzeit mit Anschlussbegehren förmlich überschwemmt. Deshalb sei es an der Zeit, eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Priorisierung von Netzanschlusskapazitäten im Bundesrecht zu verankern. Der BUND hält dagegen, dass gerade kleine Anlagen zur Entlastung der Netze beitragen könnten, wenn sie dezentral einspeisen. Eine einseitige Bevorzugung großer Projekte sei kurzsichtig und gefährde die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.

Der BUND fordert daher, dass die Bundesregierung bei der anstehenden EEG-Novelle die Interessen der Bürgerenergie angemessen berücksichtigt. Nur so könne die Energiewende sozial gerecht und wirtschaftlich erfolgreich gestaltet werden.

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