Kritik an Merz' Kabinettsumbildung: Vereidigung erst im September
Kritik an Merz' Kabinettsumbildung: Vereidigung erst später

Die geplante Kabinettsumbildung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sorgt für Irritationen unter Verfassungsrechtlern. Grund ist die Entscheidung, die neuen Minister Carsten Linnemann (Gesundheit), Steffen Bilger (Verkehr) und Nina Warken (Kanzleramt) erst am 9. September, also Wochen nach ihrer Ernennung, im Bundestag zu vereidigen. Das Vorgehen widerspreche dem Grundgesetz, so mehrere Experten.

Ablauf der Ernennung und Vereidigung

Die Ernennung der drei neuen Minister erfolgt an diesem Mittwoch um 12 Uhr durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dies entspricht Artikel 64 des Grundgesetzes, wonach Bundesminister auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt werden. Für Nina Warken bedeutet dies, dass sie zunächst ihre Entlassungsurkunde als Bundesgesundheitsministerin erhält und anschließend ihre Ernennungsurkunde als Kanzleramtsministerin. Carsten Linnemann und Steffen Bilger, die zuvor keine Ministerposten innehatten, erhalten nur die Ernennungsurkunde.

Normalerweise legen frisch ernannte Minister unmittelbar nach der Ernennung im Bundestag den Amtseid ab. Doch der Bundestag befindet sich in der Sommerpause; die 630 Abgeordneten sind nicht in Berlin. Zwar tagt an diesem Mittwoch um 14 Uhr der CDU/CSU-Fraktionsvorstand, um Thorsten Frei zum neuen Fraktionschef zu wählen, doch eine reguläre Plenarsitzung findet nicht statt.

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Merz kündigte an, die Vereidigung solle in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause, voraussichtlich am 9. September, nachgeholt werden. Dennoch ist vorgesehen, dass die Amtsübergabe in den Ministerien für Gesundheit und Verkehr bereits an diesem Mittwoch erfolgt.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 64 vor, dass die Minister den Eid „bei der Amtsübernahme“ leisten müssen. Die Bundesregierung habe die rechtliche Frage geprüft, ob eine nachträgliche Vereidigung zulässig sei, sagte Merz. „Wir haben diese Frage mit Ja beantwortet. Wir halten es für zulässig.“

Doch zahlreiche Verfassungsrechtler widersprechen. „Das ist ganz klar mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, sagte Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin der Deutschen Presse-Agentur. „Bis zur Vereidigung dürften die Minister das Amt nicht übernehmen. Amtsübernahme ist jede tatsächliche Übernahme von Aufgaben des Ministers. Die Übergabe des Ministeriums gehört schon dazu.“

Der Kölner Staatsrechtler Christoph Schönberger bezeichnete die Verschiebung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“. Er betonte: „Es ist nach dem Grundgesetz völlig eindeutig, dass der Eid nicht nach der Amtsübernahme stattfinden darf, sondern mit ihr zeitlich zusammenfällt.“

Keine unmittelbaren Konsequenzen

Trotz der Verfassungswidrigkeit rechnen Juristen nicht mit rechtlichen Folgen für die neuen Minister. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte dem „Tagesspiegel“: „Eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstößt zwar gegen die Verfassung, dies hätte aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen.“ Die Rechtsgültigkeit der Handlungen der Minister bleibe von der fehlenden Vereidigung unberührt.

Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kritisierte das Vorgehen scharf: „Niemand hat Friedrich Merz zu diesem missglückten politischen Stunt gezwungen. Es ist seine Verantwortung, eine Lösung zu finden.“ Er schlug vor, dass bis zur Vereidigung andere Kabinettsmitglieder die Amtsgeschäfte kommissarisch führen sollten – eine „saubere Lösung“.

Ähnlich äußerte sich der Staatsrechtler Stefan Ulrich Pieper in der „Rheinischen Post“: „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat.“ Eine Übernahme ohne Eid sei „verfassungsrechtlich unsauber“.

Kostengründe als Motiv

Merz selbst begründete das ungewöhnliche Vorgehen mit der Vermeidung von Kosten. Eine Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause würde die Rückkehr aller 630 Abgeordneten nach Berlin erfordern. „Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen“, sagte der Kanzler.

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Tatsächlich gibt es Präzedenzfälle für Sondersitzungen zur Vereidigung: Im Sommer 2019 trat der Bundestag zu einer 99-minütigen Sondersitzung zusammen, um Annegret Kramp-Karrenbauer als neue Verteidigungsministerin zu vereidigen. Die Kosten beliefen sich nach Angaben des Bundestags auf genau 193.530,19 Euro. Eine erneute Sondersitzung wollte Merz offenbar vermeiden.