Prozess um begleiteten Suizid in Potsdamer Hotel beginnt am Landgericht
Prozess um Sterbehilfe in Potsdamer Hotel startet

Rund fünf Jahre nach dem Tod einer 39-jährigen Frau in einem Potsdamer Hotel beginnt am kommenden Montag der Prozess gegen einen pensionierten Arzt am Landgericht Potsdam. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75-Jährigen Totschlag vor. Der Angeklagte soll die Frau im August 2021 bei einem begleiteten Suizid unterstützt haben – ein Fall, der erneut die rechtlichen Grauzonen der Sterbehilfe in Deutschland aufzeigt.

Vorwurf der vorsätzlichen Tötung

Laut Anklage soll der Arzt der 39-Jährigen aus Potsdam in einem Hotelzimmer ein tödliches Medikament verabreicht haben. Die Frau litt nach Angaben der Ermittler an einer schweren, unheilbaren Erkrankung. Der Arzt handelt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für assistierten Suizid. Anders als bei der aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland strafbar ist, ist die Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – etwa wenn der Betroffene eigenverantwortlich handelt und der Helfer keine eigene Tatherrschaft übernimmt.

Rechtliche Hintergründe der Sterbehilfe

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die schwierige Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und erlaubter Suizidassistenz. Während das Bundesverfassungsgericht 2020 ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben betonte, fehlt bis heute ein ausführliches Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Ärzte und Sterbehilfeorganisationen fordern seit langem klare Richtlinien. Der Angeklagte hatte bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Fälle vor Gericht gestanden, wurde aber freigesprochen oder die Verfahren eingestellt.

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Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer

Die Verhandlung findet vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam unter Vorsitz von Richterin Birgit Kühne statt. Bislang sind vier Verhandlungstage bis Mitte April 2025 angesetzt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht dem Rentner eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Die Verteidigung kündigte an, auf Freispruch zu plädieren und die fehlende Tatherrschaft des Arztes zu betonen.

Gesellschaftliche Debatte um assistierten Suizid

Der Prozess könnte erneut eine bundesweite Diskussion über die Sterbehilfe entfachen. Während Befürworter wie der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ eine liberale Regelung fordern, warnen Gegner vor Missbrauch. Auch die Bundesärztekammer lehnt eine aktive Sterbehilfe strikt ab und betont die palliative Versorgung. Der Fall in Potsdam zeigt, dass die rechtliche Unsicherheit weiterhin besteht – selbst Jahre nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe.

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