Der AfD-Politiker Justin Vogel darf nicht bei der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz (Niedersachsen) antreten. Der Stadtwahlausschuss lehnte seinen Wahlvorschlag einstimmig ab, wie der stellvertretende Stadtwahlleiter Thomas Asche der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Grund seien Zweifel daran, dass Vogel jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrete.
Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz eingeschaltet
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen hatte den Fall geprüft und eine Auskunft des Verfassungsschutzes eingeholt. Nach deren Bewertung engagiert sich Vogel deutlich über eine einfache AfD-Mitgliedschaft hinaus für die Partei. Die Behörde verwies auf seine Tätigkeit als Kreisvorsitzender, seinen Beisitzerposten im Landesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ sowie auf organisatorische Unterstützung und Mitgliederwerbung. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Vogel zeigt sich entsetzt und kündigt Rechtsmittel an
Vogel zeigte sich entsetzt über die Entscheidung. Gegen ihn lägen keine konkreten Beschwerden über verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen vor, sagte er der dpa. Ihm werde im Wesentlichen vorgeworfen, herausgehobene Parteiämter auszuüben und andere AfD-Verbände bei Versammlungen organisatorisch zu unterstützen. Vogel kündigte an, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Bereits dritter abgelehnter AfD-Bewerber in Niedersachsen
Vogel ist mindestens der dritte nicht zugelassene AfD-Bewerber in Niedersachsen. Auch in anderen Kommunen wurden AfD-Kandidaten wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue abgelehnt. Betroffen sind unter anderem der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bei der Landratswahl im Landkreis Friesland und der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven. Am 13. September finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt, bei denen in einigen Städten und Gemeinden neue Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt werden.
Hintergrund: Verfassungstreue als Wahlvoraussetzung
Nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht müssen Kandidaten die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Die Prüfung erfolgt durch die Kommunalaufsicht unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes. Der Stadtwahlausschuss in Herzberg folgte der Einschätzung der Aufsichtsbehörde einstimmig. Vogel hatte vor der Abstimmung Gelegenheit zur Stellungnahme, konnte die Zweifel jedoch nicht ausräumen.
Reaktionen und Ausblick
Die Entscheidung in Herzberg zeigt die wachsende rechtliche Auseinandersetzung um die Zulassung von AfD-Kandidaten zu Wahlen. Vogel kündigte an, den Rechtsweg zu beschreiten. Ähnliche Verfahren laufen bereits vor Verwaltungsgerichten. Die AfD in Niedersachsen steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, der die Landespartei als gesichert rechtsextrem einstuft.



