Das Landgericht Bamberg hat die 33-jährige Medina H. wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Recherchen des SPIEGEL ist es das erste Mal, dass in Deutschland eine Frau verurteilt wurde, weil sie eine international tätige Drogenbande angeführt hat. H. war unter dem Pseudonym Pygmalion im Darknet als Drogenboss bekannt.
Umfang des Drogenhandels: Tausende Fälle und riesige Mengen
Den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zufolge soll Medina H. zwischen Oktober 2023 und April 2025 in mehr als 8500 Fällen Drogen verkauft haben. Die Palette reichte von über sechs Kilogramm Ketamin über 4650 Tabs LSD bis zu rund 26 Kilogramm Speed. Der Umsatz wird auf mindestens 730.000 Euro geschätzt. Die Geschäfte liefen über verschiedene Darknet-Marktplätze, Messengerdienste wie Telegram sowie eigene Onlineshops. Ihr Lebensgefährte Julian S. wurde wegen Beihilfe und Besitz von Betäubungsmitteln zu drei Jahren Haft verurteilt.
Einzigartiger Fall: Frau an der Spitze einer Drogenbande
Der Fall von Medina H. ist außergewöhnlich. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2025 stellten Frauen nur etwa zehn bis zwölf Prozent der Tatverdächtigen beim Betäubungsmittelhandel. Meist traten sie dabei als Kurierinnen oder Verpackerinnen in Erscheinung. Dass eine Frau eine international agierende Bande anführt, ist bisher einmalig in der deutschen Justizgeschichte. Selbst für die Ermittler war der Fall ungewöhnlich.
Einlassung der Angeklagten: Teilgeständnis und Abgrenzung
Zu Prozessbeginn hatte sich H. zu den Vorwürfen geäußert. Sie gab an, „die Website von Pygmalion gepflegt“ und „teilweise auch Produkte“ sowie „kreative Texte“ eingepflegt zu haben. In „einigen Fällen“ habe sie „Abnehmer vermittelt, die Bezahlung entgegengenommen und weitergeleitet“. Teile der Vorwürfe wies sie jedoch von sich. So bestritt sie, der Kopf der Bande gewesen zu sein, und erklärte, mit der Beschaffung der Betäubungsmittel habe sie „von wenigen Ausnahmen abgesehen nichts zu tun“ gehabt. Zudem seien Verkäufe unter dem Pseudonym Pygmalion auch nach ihrer Verhaftung fortgeführt worden. Ihr Lebensgefährte S. ließ eine Anfrage des SPIEGEL unbeantwortet.
Vorgeschichte: Bereits frühere Verurteilung
Medina H. war bereits im Zusammenhang mit Pygmalion vorbestraft. Im März 2024 verurteilte ein Bielefelder Gericht sie wegen Beihilfe zum unerlaubten Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Trotz dieser Verurteilung soll sie weiter aktiv gewesen sein und an der Spitze des Drogenhandels gestanden haben. Anfang April 2025 nahmen die Ermittler Medina H. und ihren Partner S. in einer niedersächsischen Kleinstadt fest. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.
Bedeutung des Urteils und Ausblick
Das Urteil gegen Medina H. sendet ein Signal im Kampf gegen den Darknet-Drogenhandel. Die Staatsanwaltschaft betonte die besondere kriminelle Energie der Angeklagten. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Der Fall Pygmalion zeigt, wie Frauen in der organisierten Kriminalität zunehmend Führungsrollen übernehmen können, auch wenn sie statistisch noch immer eine Minderheit darstellen.



