Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Damit werden zentrale Elemente der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen außer Kraft gesetzt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Modernisierung von Heizungsanlagen in deutschen Gebäuden neu zu regeln.
Hintergrund des neuen Heizungsgesetzes
Das ursprüngliche Heizungsgesetz der Ampel-Koalition hatte für erhebliche Kontroversen gesorgt. Es sah vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung stieß auf breite Kritik, unter anderem von Immobilienverbänden und Teilen der Opposition, die eine zu hohe Belastung für Hausbesitzer befürchteten.
Das nun beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt diese strengen Vorgaben zurück. Stattdessen setzt es auf flexiblere Übergangsfristen und Technologieoffenheit. So sollen etwa Hybridheizungen, die weiterhin Gas oder Öl nutzen können, sowie wasserstofffähige Heizungen weiterhin erlaubt sein. Auch der Einbau von Biomasseheizungen bleibt möglich.
Reaktionen auf die Gesetzesänderung
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte die ursprünglichen Pläne, zeigte sich aber kompromissbereit. „Es ist wichtig, dass wir die Klimaziele erreichen, aber wir müssen auch die soziale Akzeptanz wahren“, so Habeck. Die Opposition begrüßte die Kehrtwende. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann erklärte: „Die Ampel hat endlich eingesehen, dass ihr ideologischer Kurs gescheitert ist. Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Umweltverbände zeigten sich enttäuscht. Greenpeace kritisierte, dass die Abschwächung der Regeln den Klimaschutz im Gebäudesektor gefährde. „Deutschland wird seine Klimaziele verfehlen, wenn wir jetzt nachlassen“, warnte eine Sprecherin.
Auswirkungen auf Hausbesitzer und Mieter
Für Hausbesitzer bedeutet das neue Gesetz mehr Planungssicherheit. Sie müssen nicht mehr sofort auf eine reine erneuerbare Heizung umsteigen, sondern können schrittweise modernisieren. Die Förderprogramme für Heizungstausch bleiben bestehen, werden aber an die neuen Regelungen angepasst. Mieter sollen vor übermäßigen Kosten geschützt werden, indem die Modernisierungsumlage gedeckelt wird.
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnten die Kosten für den Heizungstausch durch die Flexibilisierung um bis zu 30 Prozent sinken. Allerdings warnt das IW auch vor Verzögerungen bei der Energiewende, wenn die Übergangsfristen zu lang sind.
Weiteres Vorgehen
Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, wo es voraussichtlich im September behandelt wird. Da es nicht zustimmungspflichtig ist, kann es auch ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025.



