Berlin – CDU, CSU und SPD haben sich bei der Förderung von Reservekapazitäten verständigt. Einer Beschlussfassung in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause, die am Montag beginnt, steht damit nichts mehr im Wege. Das bestätigten mehrere an den Verhandlungen beteiligte Personen dem Handelsblatt. Von den Änderungen, auf die sich die Koalitionspartner jetzt verständigten, profitieren insbesondere kleinere Kraftwerksbetreiber und die Batteriespeicher-Branche.
Ziel des Gesetzes: Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten
Geregelt werden soll die Förderung für den Bau von Reservekapazitäten im Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums befindet sich seit Anfang Juni im parlamentarischen Verfahren. Ziel des StromVKG ist es, Anreize für den Bau von Anlagen zu schaffen, die immer dann Strom liefern, wenn die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht ausreicht, um die Stromnachfrage zu decken. Phasen, in denen Windparks und Photovoltaikanlagen keine nennenswerten Beiträge zur Stromerzeugung liefern, werden als „Dunkelflauten“ bezeichnet. Sie können sich über mehrere Tage erstrecken.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt bei den Reservekapazitäten insbesondere auf Gaskraftwerke. Sie sollen die Kohlekraftwerke ersetzen, die bis dato als Reservekapazität dienen, laut Kohleausstiegsgesetz aber schrittweise bis 2038 vom Netz gehen sollen. Um das Gesetz war lange gerungen worden. Schon die Vorgängerregierung hatte versucht, einen Förderrahmen zu schaffen, war aber gescheitert. Auch die amtierende Bundesregierung arbeitet seit mittlerweile gut einem Jahr an dem Thema.
Erste Ausschreibung im September
Die Branche drängt seit Langem auf eine Entscheidung. Die ersten Anlagen, die auf Basis des StromVKG gebaut werden sollen, sollen 2031 in Betrieb gehen. Da für Planung und Bau eines Gaskraftwerks mindestens fünf Jahre veranschlagt werden, drängt die Zeit. Bereits im September soll es eine erste Ausschreibung geben. Mit den Änderungen am Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, auf die sich die Koalitionspartner nun verständigten, sinken die Eintrittshürden für die Teilnahme an Ausschreibungen.
Die Koalitionspartner verständigten sich darauf, Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen für den Fall, dass ein Kraftwerk nicht wie geplant gebaut und betrieben wird, zu senken. Für jedes Gebot muss ein Bieter Sicherheiten hinterlegen, und zwar eine Gebotssicherheit, eine Realisierungssicherheit und eine Verfügbarkeitssicherheit. Mit der Gebotssicherheit müssen die Unternehmen die Ernsthaftigkeit ihrer Teilnahme an den Ausschreibungen belegen. Die Realisierungssicherheit dient der Absicherung der Umsetzung. Wenn ein Projekt nicht realisiert wird, droht eine empfindliche Strafe („Nichtrealisierungspönale“). Mit der Verfügbarkeitssicherheit schließlich wird die dauerhafte technische Verfügbarkeit der Anlagen im Bedarfsfall abgesichert. Die Sicherheiten müssen in bar oder als Bürgschaft hinterlegt werden.
Strafzahlungen werden reduziert
Für große und kapitalkräftige Konzerne wie RWE oder Uniper stellen solche Bedingungen keine nennenswerte Hürde dar. Kleinere Unternehmen dagegen, etwa der Stadtwerkeverbund Trianel und der Kraftwerksbetreiber Steag Iqony, hatten kritisiert, die Höhe der erforderlichen Sicherheiten bremse kleine und mittelgroße Unternehmen aus. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen die Bedingungen nun gelockert werden. Man habe die Nichtrealisierungspönale abgesenkt. Auch die Dauer, für die Bürgschaften zu leisten seien, sei „bei allen Sicherheiten verkürzt“ worden. Außerdem würden Nichtrealisierungs- und Verfügbarkeitssicherheit zeitlich auseinandergezogen. Letztere müsse erst bei Inbetriebnahmen geleistet werden, nicht – wie im Gesetzentwurf ursprünglich geplant – bei Zuschlag.
Zusätzlich haben die Koalitionsfraktionen die Gebotsobergrenze je installiertem Megawatt Leistung erhöht. Damit tragen sie einer Forderung der Betreiber Rechnung.
Eintrittsbarriere für Batteriespeicher sinkt
Zugleich wurden die Eintrittsbarrieren für Batteriespeicher gesenkt. Laut Ministeriumsentwurf müssen die Betreiber von Batteriespeichern ihre Anlagen so konzipieren, dass sie zehn Stunden ununterbrochen ihre volle Leistung ausspeisen können. Nach einer Unterbrechung von höchstens einer Stunde muss erneut für zehn Stunden die volle Leistung zur Verfügung stehen. Nach der Verständigung der Koalitionspartner darf die Unterbrechung jetzt drei Stunden dauern, danach müssen die Batterien nur zu 80 Prozent geladen sein.
Koalitionspolitiker sind erleichtert über die nun getroffene Verständigung: „Für die Versorgungssicherheit brauchen wir gesicherte Leistung in Form von zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten, gerade um Dunkelflauten zu überbrücken. Wenn aus Kohle- und Kernkraft ausgestiegen wird, wäre es naiv zu glauben, dies könne allein durch Windkraft und Photovoltaik ausgeglichen werden“, sagte Andreas Lenz (CSU), energie- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, dem Handelsblatt. Die Verabschiedung des StromVKG sei der Startschuss für die Ausschreibung und den Bau dieser notwendigen Kapazitäten, zugleich auch ein Bekenntnis zum Wirtschafts- und Industriestandort.



