Der Bundestag stimmt heute über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ab, mit dem das umstrittene Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung abgeschafft wird. Kern der Reform ist die Streichung der 65-Prozent-Regelung, die vorschrieb, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig können wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, sofern sie ab 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle für Mieter und Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen.
Abschaffung des Heizungsgesetzes: Was sich ändert
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Der Paragraf 71, der die „Anforderungen an eine Heizungsanlage“ regelte, wird gestrichen. Damit entfällt die 65-Prozent-Regelung, die seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten galt. Für bestehende Gebäude gab es bereits Übergangsfristen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ und betonte die nun wiederhergestellte Technologieoffenheit: „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.“
Neue Regelungen: Gas- und Ölheizungen mit Biogas-Pflicht
Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Modellen und Biomasseheizungen sind künftig auch neue Gas- und Ölheizungen erlaubt. Voraussetzung ist die Nutzung einer „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe verwendet werden, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden – Details sind jedoch unklar. Die Regelung, dass Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll bis Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.
Kritik an der Reform: Klimaziele in Gefahr?
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Der Wärmesektor gilt dabei als Sorgenkind. Umweltverbände und die Grünen warnen vor massiven Rückschritten. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sagte: „Die Koalition zerstört den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaubt Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer.“ BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.“ Kritisiert wird, dass die Bio-Treppe bis 2040 nur 60 Prozent Erneuerbare vorsieht und die Kosten und Verfügbarkeiten grüner Gase unklar sind.
Klagen erwartet: Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnet das geplante Gesetz als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“. Erwartet werden Klagen, die auf eine drohende „Klimalücke“ abzielen. Die Neuregelungen könnten dazu führen, dass die CO2-Reduktionsziele schwieriger zu erreichen sind. Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 stellte fest, dass einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen nicht zu Lasten der jungen Generation aufgeschoben werden dürfen. Wie das Gericht im konkreten Fall urteilen würde, ist offen.
Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Vermieter weiterhin günstige Gasheizungen einbauen und Mieter auf den Folgekosten sitzen bleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“: Langfristig steigen die Kosten durch höhere CO2-Preise, Gasnetzentgelte und teurere Biogase.



