Heizungsgesetz abgeschafft: Das ändert sich für Eigentümer und Mieter
Heizungsgesetz abgeschafft: Das ändert sich jetzt

Der Bundestag hat das sogenannte Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung faktisch abgeschafft. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition werden zentrale Regelungen des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gekippt. Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren. Kern der Änderung ist die Streichung des Paragrafen 71, der unter anderem die umstrittene 65-Prozent-Regelung enthielt. Diese schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Wahlfreiheit statt Bevormundung

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller begrüßte die Reform mit den Worten: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit. Die Menschen haben wieder Freiheit im Heizungskeller.“ Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem Ende des „Zwangs zur Wärmepumpe“. Künftig können Eigentümer wieder frei zwischen verschiedenen Heizungsoptionen wählen, darunter auch neue Öl- und Gasheizungen. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Diese sogenannte Bio-Treppe sieht vor: Ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

Scharfe Kritik von Opposition und Umweltverbänden

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge kritisierte die Reform scharf: „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“ Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend sagte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.“

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Kern der Reform: Streichung der 65-Prozent-Regelung

Das geltende Gesetz hatte seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht vorgeschrieben. Für bestehende Gebäude galten umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen konnten weiter betrieben werden. Mit der Streichung dieser Regelung entfällt nach Ansicht der Koalition der bürokratische „Zwang zur Wärmepumpe“. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“. Allerdings betonte Reiche, dass die Wärmepumpe auch künftig eine dominierende Technologie bleiben werde. Bisher gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen, die durch die Reform beseitigt werden solle.

Bio-Treppe und Grüngasquote

Die neue Regelung sieht vor, dass neue Gas- und Ölheizungen nur dann eingebaut werden dürfen, wenn sie ab 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden – Details sind jedoch unklar. Eine bestehende Regelung, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Stattdessen soll die Bundesregierung bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, das sicherstellt, dass Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

Kostenfalle für Mieter?

Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Vermieter weiterhin vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den höheren Betriebskosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen, da langfristig steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte sowie teurere Biogase die Heizkosten verteuern könnten.

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Klagen erwartet

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet und Klagen angekündigt. Diese dürften vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen: Die Neuregelungen könnten dazu führen, dass die deutschen Klimaschutzziele bei der Verringerung von CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen sind. Verweis auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das einschneidende Schritte zur CO2-Reduktion nicht auf die lange Bank schieben darf. Der AfD-Politiker Marc Bernhard bemängelte zudem, dass Biogas gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linken gegen die Verabschiedung der Reform vor der Sommerpause zurückgewiesen.