Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre umstrittenen Pläne für neue Energiegesetze deutlich entschärft. Ihr Ministerium legte am Freitagabend die Referentenentwürfe für das sogenannte Netzpaket und die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass neue Erneuerbare-Energie-Anlagen bei Netzengpässen nicht mehr ohne Entschädigung heruntergefahren werden können. Zudem soll das geplante Aus der Förderung kleiner Solaranlagen mit längeren Übergangsfristen umgesetzt werden.
Netzpaket: Kompensation reduziert statt gestrichen
Mit dem Netzpaket soll insbesondere der Zubau von Wind- und großen Photovoltaikanlagen gesteuert werden, um Netzengpässe zu vermeiden. Ursprünglich hatte Reiche geplant, dass Netzbetreiber Gebiete als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können, wenn diese in der Vergangenheit überlastet waren. Für neue Anlagen in diesen Gebieten sollten Kompensationszahlungen für Zeiten netzengpassbedingter Abschaltungen entfallen. Der nun vorgelegte Entwurf behält die Möglichkeit der Einstufung von Gebieten als „kapazitätslimitiert“ bei, jedoch fällt die Kompensationszahlung nicht vollständig weg, sondern wird reduziert. Zusätzlich ist eine sogenannte Spitzenkappung vorgesehen: Bereits in der Kapazitätsplanung sollen Netzbetreiber nicht mehr die theoretisch maximal mögliche Einspeisung der Anlagen betrachten. Die Einspeiseleistung neuer Anlagen wird dann technisch begrenzt.
EEG-Reform: Übergangszahlung für kleine Solaranlagen
Bei der EEG-Reform hatte die geplante Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen für erhebliche Kritik gesorgt. Der neue Entwurf sieht weiterhin vor, dass auch Betreiber kleiner Anlagen ihren produzierten Strom selbst vermarkten sollen und keine staatlich garantierte Vergütung erhalten. Allerdings ist eine „befristete Übergangszahlung“ vorgesehen: Sehr kleine neue Anlagen können demnach bis 2029 von einer reduzierten Förderung profitieren. Der Gedanke dahinter ist, einen zeitlichen Puffer zu schaffen, da insbesondere für kleine Anlagen bislang keine Strukturen existieren, um den Betreibern die Direktvermarktung ihres Stroms am Markt zu ermöglichen. Solaranlagenbauer hatten deshalb einen Einbruch bei der Installation neuer Anlagen befürchtet.
Kritik von Umweltminister Schneider aufgegriffen
Erste Details dieser Gesetze waren bereits im Februar bekannt geworden und hatten für viel Kritik gesorgt. Im April legte das Wirtschaftsministerium konkrete Entwürfe ohne große Änderungen vor, die mit den anderen Regierungsressorts beraten werden sollten. Insbesondere Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) stellte sich in der Folge wiederholt öffentlich gegen seine Kabinettskollegin Reiche und forderte weitgehende Änderungen. Die nun vorgelegten Entwürfe greifen offenbar einen Teil dieser Kritik auf.
Weiteres Verfahren
Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen die nun vorgelegten Entwürfe bald ins Kabinett eingebracht und dort verabschiedet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium leitete am Freitag die sogenannte Länder- und Verbändeanhörung. Bundesländer und Wirtschaftsvereinigungen haben demnach bis zum kommenden Mittwoch Zeit, Stellung zu beziehen.



