Strom vom Gartenhaus-Dach: Was ist erlaubt?
Für viele Hausbesitzer ist die Idee, Strom vom eigenen Gartenhaus zu gewinnen, längst Realität. Kleine Solaranlagen verwandeln Dächer von Gartenhäusern in Mini-Kraftwerke. Doch welche Regeln gelten dabei? Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen, wie ein Experte erklärt.
Kleine PV-Anlagen: Unkompliziert und oft genehmigungsfrei
„Zunächst muss unterschieden werden, welche Art von Anlage auf das Gartenhaus gesetzt wird“, erläutert Lucas Flügel, Pressesprecher des Bundesverbands des Solarhandwerks (BDSH) in Berlin. „Handelt es sich um eine kleine PV-Anlage mit einer Kapazität von weniger als 2.000 Watt Peak, fällt diese unter die Balkonkraftwerkregelung und muss nur beim Marktstammdatenregister registriert werden.“
Die Anmeldung erfolgt über die Bundesnetzagentur (BNetzA). Eine Baugenehmigung ist für solche Anlagen nicht erforderlich. 2.000 Watt Peak (Wp) entsprechen 2 Kilowatt Peak (kWp) und beschreiben die maximale Leistung unter idealen Bedingungen. Damit liegt die Solaranlage auf dem Gartenhaus in der Größenordnung vieler Balkonkraftwerke.
Kleingartenvereine haben ein Mitspracherecht
Vorsicht ist geboten, wenn das Gartenhaus in einer Kleingartenanlage steht. In diesem Fall sollten Besitzer vor der Installation mit dem Vereinsvorstand sprechen und klären, ob eine Solaranlage auf dem Vereinsgelände zulässig ist.
Auch bei der Frage nach einer Baugenehmigung gibt es gute Nachrichten: „Eine PV-Anlage auf dem Dach eines bereits genehmigten Gartenhauses gilt in der Mehrheit der Bundesländer als sogenanntes ‚verfahrensfreies Vorhaben‘, solange die Module das bestehende Dach nicht wesentlich überragen und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht grundlegend verändern“, erklärt der Experte.
Eine zusätzliche Baugenehmigung ist daher in der Regel nicht notwendig. Dennoch empfiehlt Flügel eine kurze Rücksprache mit der zuständigen Gemeinde, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Fläche und Tragfähigkeit bestimmen die Solaranlage
Wie groß oder schwer eine Solaranlage auf dem Gartenhaus sein darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. „Entscheidend für die Berechnung sind die zur Verfügung stehende Fläche sowie die Tragfähigkeit des Daches“, betont der Profi. Wer die Möglichkeiten seines Daches ausloten will, sollte sich an einen Fachbetrieb wenden.
Auch die Montage sollte nach Empfehlung des Verbands von einem zertifizierten Betrieb übernommen werden. Denn die Kosten einer fehlerhaften Installation können deutlich höher ausfallen als die Ersparnis durch Eigenleistung.



