Übergangsregelung für kleine Solaranlagen
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Kürzungspläne für die Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Nach breiter Kritik sieht der neue Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine befristete Übergangszahlung vor, wie der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Betroffen sind Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 Kilowatt, die ab 2027 errichtet werden – vor allem private Dachanlagen.
Bisher erhalten Betreiber für 20 Jahre eine feste Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Reiche hatte geplant, diese ab 2027 komplett abzuschaffen. Nun ist eine „befristete Übergangszahlung“ für bis zu 36 Monate vorgesehen, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen müssen. Danach können sie für vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus in Anspruch nehmen.
Hintergrund der EEG-Reform
Das EEG fördert seit dem Jahr 2000 den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne und Biomasse an der Stromerzeugung bei 58 Prozent, bis 2030 sollen es 80 Prozent sein. Mit der Reform will Reiche die Förderkosten senken und den Zubau an den schleppenden Netzausbau anpassen. „Teure Abregelungen“ – Ausgleichszahlungen bei Netzengpässen – sollen vermieden werden.
Der erste Entwurf vom Januar stieß bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) auf Widerspruch. Sie befürchteten ein Ausbremsen der Energiewende. Der neue Entwurf verzichtet auf die komplette Abschaffung der Vergütung und setzt auf einen gestaffelten Übergang.
Direktvermarktung als neues Modell
Die Direktvermarktung bedeutet, dass der Solarstrom über Dienstleister an der Strombörse verkauft wird. Bei hohen Preisen könnten Privatleute theoretisch profitieren, allerdings ist das Modell stärker von Schwankungen abhängig als die feste Vergütung. Kritiker sehen darin ein Risiko für Kleinanlagenbetreiber.
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, hieß es aus Reiches Ministerium. Die Übergangszahlung solle einen reibungslosen Wechsel ermöglichen.
Anpassungen bei Abregelung und Biomasse
Die geplante Streichung der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, erklärten Ministeriumskreise. Zudem sollen Anreize gesetzt werden, um den Windenergieausbau im Süden Deutschlands zu fördern.
Die Ausbauziele für Biomasse werden leicht erhöht: Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft“, so das Ministerium.
Reaktionen aus der Energiewirtschaft
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Entwurf. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies auf die notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission, bevor ab Januar investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen für Verbändestellungnahmen.



