Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat endgültig entschieden, dass die Deutsche Bahn auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr freigeben muss. Der Beschluss, der bereits Ende Juni als vorläufige Entscheidung vorlag, wurde nun bestätigt. Doch die Reaktionen sind gemischt: Bahn und mehrere Bundesländer äußern scharfe Kritik und schließen rechtliche Schritte nicht aus.
Hintergrund: Italo plant Markteinstieg 2028
Konkret geht es um den für 2028 geplanten Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr. Italo hatte Beschwerde bei der BNetzA eingelegt, weil es die Vergabe der knappen Schienenkapazitäten als benachteiligend für neue Wettbewerber ansah. Ziel war es, die Rahmenbedingungen für den Marktzutritt zu verbessern.
Die BNetzA ordnete nun an, dass die Bahntochter DB InfraGo auf bestimmten stark ausgelasteten Korridoren, wie den Knoten München und Frankfurt, mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Dies gilt für Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen.
Bahn sieht Verfahrensfehler
Die Deutsche Bahn kündigte an, den Beschluss „ausführlich prüfen und bewerten“ zu wollen. In einer Stellungnahme für die zuständige Beschlusskammer der BNetzA, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft DB InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die rechtliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen, da die bisherige Vergabe von Trassenkapazitäten an Wettbewerber nicht beanstandet worden sei.
„Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten“, teilte die Bahn mit. Die InfraGo hält die Entscheidung für rechtlich fragwürdig und könnte nun vor dem Verwaltungsgericht in Köln klagen.
Bundesländer warnen vor negativen Folgen
Auch mehrere Bundesländer äußerten Bedenken. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) warnte, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Fläche leiden könnte. „Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schrieb er in einer Stellungnahme.
Das Land Brandenburg sieht das Fernverkehrsangebot in der Fläche gefährdet. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme. „Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Beschluss steht – Klage möglich
Trotz der Kritik bleibt der Beschluss der BNetzA unverändert. Beteiligte wie die Bahn können nun rechtlich dagegen vorgehen. Was dies für den von Italo für 2028 anvisierten Marktstart bedeutet, ist derzeit offen. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Wettbewerb im deutschen Schienenverkehr haben.



