Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Dazu sei eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen worden, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe.
Betroffene Unternehmen
Die Geldbußen wurden gegen die Maxxis International GmbH („Maxxis“) mit Sitz in Dägeling (Schleswig-Holstein), die Best4Tires Berlin GmbH („B4T Berlin“) und die Reifen Müller GmbH & Co. KG („Reifen Müller“) aus Hammelburg (Unterfranken) sowie einen Verantwortlichen verhängt. Maxxis ist Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.
Kartellamtspräsident äußert sich
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. „Margengarantievereinbarungen“ seien dann kartellrechtswidrig, „wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken“.
Kooperation und Verfahrensstand
Bei der Höhe des Bußgelds wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Maxxis und Reifen Müller haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.



