Kartellamt verhängt 11,9 Millionen Euro Bußgeld gegen Reifenfirmen
Kartellamt: 11,9 Mio. Euro Bußgeld gegen Reifenfirmen

Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Betroffen sind drei Unternehmen, die nach Überzeugung der Wettbewerbshüter die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt haben. Dazu wurde eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zusicherte.

Betroffene Unternehmen und Vorwürfe

Die Geldbußen richten sich gegen die Maxxis International GmbH (Maxxis) mit Sitz im schleswig-holsteinischen Dägeling, die Best4Tires Berlin GmbH (B4T Berlin) und die Reifen Müller GmbH & Co. KG (Reifen Müller) aus dem unterfränkischen Hammelburg sowie einen Verantwortlichen. Maxxis ist Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland, darunter die Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.

Verbotene Praktiken seit den 1970er Jahren

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte: „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Bundeskartellamt verfolgt diese seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent.“ Margengarantievereinbarungen seien kartellrechtswidrig, wenn sie Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und deren Preissetzungsfreiheit einschränken – wie im vorliegenden Fall.

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Bußgeldhöhe und Kooperation

Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Maxxis und Reifen Müller stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig; Einspruch kann eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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