Fast jedes zweite Wohnungsinserat in Berlin weist laut einer neuen Analyse des Berliner Senats Anzeichen auf eine überhöhte Miete auf. Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) stellte den sogenannten Mietenscan vor, ein automatisiertes Instrument zur Überprüfung von Inseraten auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder Mietwucher.
Ergebnisse der ersten Analyse
Im Juni wurden 7.700 Inserate auf gängigen Internetportalen gescannt. Nach Ausschluss von Duplikaten und nicht bewertbaren Einträgen blieben 4.539 Inserate übrig. Davon lag bei 2.102 Inseraten – das entspricht 46 Prozent – ein Verdacht auf Verstöße vor. Die betroffenen Vermieter erhalten nun ein Informationsschreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihre Mietforderung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Keine Strafen, aber Aufklärung
Ein Inserat mit einer überhöhten Miete allein ist noch keine Ordnungswidrigkeit; erst der tatsächliche Abschluss eines Mietvertrags zu überhöhten Konditionen kann sanktioniert werden. Daher handelt es sich bei den Schreiben um reine Informationsschreiben, wie die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitteilte. Strafen drohen den Vermietern nicht. Ziel sei vielmehr Aufklärung: „Es gibt Erkenntnisse, dass insbesondere private, kleinere Vermieter nicht immer über geltendes Mietrecht informiert sind“, so die Pressestelle. Ähnliche Mietenscans in Frankfurt am Main und Esslingen hätten dies bestätigt.
Kein Frühwarnsystem für spätere Kontrollen
Der Senat will den Mietenscan nicht als Frühwarnsystem für spätere Kontrollen nach Vertragsabschluss nutzen. Die festgestellten Verdachtsfälle werden nicht an die Bezirksämter weitergeleitet, die für die Ahndung von Mietwucher zuständig sind. Diese können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. Die Informationsschreiben werden per Post als Serienbriefe über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und den Dienstleister Mietenmonitor versendet. Angaben zu Zeit- und Personalaufwand machte die Senatsverwaltung nicht.
Monatliche Fortsetzung geplant
Der Mietenscan soll vorerst monatlich durchgeführt werden. Ziel sei es, Vermieter präventiv auf mögliche Verstöße hinzuweisen und zu verhindern, dass sie eine Mangellage ausnutzen. „Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen“, sagte Gaebler. Es gehe um Gerechtigkeit für Mieter, aber auch für rechtstreue Vermieter.
Hintergrund: Mietpreisbremse und Mietwucher
Die Mietpreisbremse erlaubt bei Neuvermietung eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent, basierend auf dem Mietspiegel. Ausnahmen gelten etwa für Neubauten. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete, gilt sie als überhöht und kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Bei mehr als 50 Prozent Überschreitung spricht man von Mietwucher, was eine Straftat darstellen kann.



