Der Kauf eines Hauses mit alter Gas- oder Ölheizung löst bei vielen Käufern Sorgen vor hohen Sanierungskosten aus. Doch Entwarnung: Eine sofortige Austauschpflicht besteht in vielen Fällen nicht. Das erklärt Olga Magunia, Finanzierungsexpertin bei Dr. Klein, im Gespräch beim „Money Mittwoch“ von BILD.
Keine Pflicht zum sofortigen Heizungstausch
Viele Hausbesitzer und potenzielle Käufer fragen sich, ob sie nach einem Kauf die alte Heizung austauschen müssen. „Nein, es gibt keine generelle Pflicht, eine funktionierende Heizung sofort zu ersetzen“, so Magunia. Die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen erst bei einem Austausch oder einer Reparatur.
Was gilt bei alten Öl- und Gasheizungen?
Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden – aber auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Gasheizungen sind von dieser Regel nicht betroffen. „Wer ein Haus kauft, sollte jedoch prüfen, ob die Heizung noch effizient ist und ob in den nächsten Jahren eine Modernisierung ansteht“, rät Magunia.
Kosten und Fristen beachten
Ein Heizungstausch kann teuer werden: Eine neue Wärmepumpe kostet oft 20.000 bis 30.000 Euro. Staatliche Förderungen können die Kosten senken. Die Expertin empfiehlt, beim Hauskauf einen Fachmann hinzuzuziehen und die Heizung begutachten zu lassen. „Wichtig ist, sich nicht von der Panik leiten zu lassen. Wer plant und Fördermittel nutzt, spart langfristig Geld“, so Magunia.
Fazit für Käufer
Der Kauf eines Hauses mit alter Heizung ist nicht automatisch ein finanzielles Desaster. Mit einer gründlichen Prüfung und einer realistischen Planung können Käufer die Kosten im Griff behalten. Olga Magunia betont: „Die Entscheidung sollte nicht allein von der Heizung abhängen, sondern vom Gesamtzustand der Immobilie.“



