Münchner Mieterin nach 50 Jahren wegen zwei versäumter Mieten gekündigt
Mieterin nach 50 Jahren wegen zwei versäumter Mieten gekündigt

Seit 1976 bewohnte eine Frau eine Dreizimmerwohnung im Münchner Stadtteil Bogenhausen. Fast 50 Jahre lang zahlte sie pünktlich die Miete von zuletzt 990,50 Euro nettokalt. Doch nach zwei versäumten Zahlungen im Juli und August 2023 kündigte der Vermieter fristlos. Das Landgericht München I erklärte die Kündigung nun für wirksam – mit einer Räumungsfrist bis zum 31. Mai 2027.

Richter kritisiert Vermieter scharf

In der mündlichen Verhandlung im Januar 2026 äußerte ein Richter laut „Abendzeitung“: „Ein netter Vermieter hätte Sie auf den Zahlungsverzug hingewiesen, aber Sie haben keinen netten Vermieter. Er hat Sie ins offene Messer laufen lassen.“ Dennoch bestätigte die 14. Zivilkammer die Kündigung, da zwei Monatsmieten Rückstand nach § 543 BGB eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Hintergrund des Mietrückstands

Der Vermieter hatte 2023 die Kontoverbindung geändert. Die Frau zahlte zunächst doppelt und erhielt das Geld zurück. Danach funktionierte der Dauerauftrag nicht mehr. Die Mieterin bemerkte den Fehler nicht, weil sie sich um ihren kranken Sohn in einer persönlichen Krise kümmerte. Am 4. August 2023 schickte ein Anwalt die fristlose Kündigung. Die sofortige Nachzahlung half nicht.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Vermieter hatte bereits Eigenbedarf geltend gemacht

Der heutige Vermieter hatte das Haus 2022 erworben und bereits versucht, mehrere Mietverhältnisse – auch dieses – wegen Eigenbedarfs zu kündigen, um ein Mehrgenerationenhaus für seine Familie zu schaffen. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Nun erfolgt die Kündigung wegen des Zahlungsverzugs. Die Mieterin zieht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Rechtliche Bewertung und Ausblick

Das Landgericht urteilte, es liege kein Ausnahmefall vor: „Die Mieterin war schuldhaft mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand.“ Die persönliche Krise rechtfertige keine Ausnahme. Die Mieterin hatte über vier Wochen ihr Konto nicht geprüft. Der Fall zeigt die Härte des Mietrechts bei Zahlungsverzug, auch nach jahrzehntelanger Vertragstreue.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration