Handwerk kritisiert fehlenden Gesetzentwurf zum Sonntagsbackverbot
Handwerk kritisiert fehlenden Gesetzentwurf zum Sonntagsbackverbot

Das deutsche Handwerk drängt auf eine zügige Abschaffung des sogenannten Sonntagsbackverbots. Handwerkspräsident Jörg Dittrich zeigte sich ungeduldig: „Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen.“ Er kritisierte, dass Backstationen an Tankstellen sonntags Teiglinge aufbacken dürften, während Handwerksbäckern dies untersagt sei. „Es ist eine große Ungerechtigkeit“, so Dittrich.

Ungleiche Wettbewerbsbedingungen

Nach geltendem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und verkaufen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, den Ausnahmekatalog für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern. Die Koalitionsspitzen hatten Anfang Juli vereinbart, die Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor.

Dittrich betonte, es werde mit zweierlei Maß gemessen. „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten.“ Viele Beschäftigte wählten diese Zeiten bewusst wegen der Zuschläge und der Möglichkeit, an anderen Tagen frei zu haben.

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Durchgesickerter Entwurf und Kritik

Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgesickert. Dieser sah vor, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden dürfen. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, der Entwurf befinde sich in einem frühen Stadium und werde noch intern abgestimmt.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisierte, es drohe erneut eine Sonderregelung mit dauerhaften Wettbewerbsnachteilen. Die Koalition hatte im Vertrag zudem vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vehement ab und warnen vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes.

Flexibilität vs. Gesundheitsschutz

Dittrich stellte klar: „Niemand möchte den generellen Acht-Stunden-Tag abschaffen.“ Aber in Zeiten von Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen müsse es möglich sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität zu geben. Der Acht-Stunden-Tag solle erhalten bleiben, aber neue Modelle müssten erprobt werden können. „Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen“, sagte der Handwerkspräsident. Auch monotone Tätigkeiten könnten bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz anzuführen, greife zu kurz.

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