Die Firma Kölln hat einen Rückruf für ihre Frühstücksflocken „Kölln Zauberfleks Schoko“ in der 375-Gramm-Packung gestartet. Grund sind potenzielle Fremdkörper im Produkt, die eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr darstellen können. Das gab die Webseite lebensmittelwarnung.de bekannt.
Betroffene Charge und Mindesthaltbarkeit
Der Rückruf betrifft ausschließlich Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April 2027 und der Chargennummer L6165. Andere Sorten oder Chargen sind nach Angaben des Unternehmens nicht betroffen.
Kölln bittet alle Kunden, die das genannte Produkt gekauft haben, es auf keinen Fall zu verzehren. Stattdessen soll die Packung in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden, in der sie erworben wurde. Der Kaufpreis wird laut Unternehmen auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Verkaufsgebiete in elf Bundesländern
Die betroffenen Frühstücksflocken wurden in insgesamt elf Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Verbraucher aus diesen Regionen sollten ihre Vorräte überprüfen.
Die genaue Art der Fremdkörper wurde von Kölln nicht näher spezifiziert. Die Warnung des Unternehmens erfolgte über das Portal lebensmittelwarnung.de, das von Bund und Ländern betrieben wird und über aktuelle Rückrufe informiert.
Hintergrund und ähnliche Fälle
Rückrufe wegen Fremdkörpern kommen in der Lebensmittelbranche immer wieder vor. Häufig handelt es sich um Metallteile, Kunststoffsplitter oder Glasscherben, die etwa durch Produktionsfehler ins Produkt gelangen können. Kölln betont, dass man die Qualitätssicherung verschärft habe, um künftige Vorfälle zu vermeiden.
Verbraucher, die das betroffene Produkt bereits gegessen haben und gesundheitliche Beschwerden bemerken, sollten einen Arzt aufsuchen. Bislang liegen jedoch keine Meldungen über tatsächliche Verletzungen durch die Fremdkörper vor.



