Der deutsche Staat begünstigt Dienstwagen mit Verbrennungsmotor um mehr als vier Milliarden Euro pro Jahr. Dies geht aus einer Studie der Universität Köln im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Finanzwissenschaftler werteten Daten des Jahres 2024 aus.
Steuervorteile im Detail
Durch die reine Bereitstellung eines Dienstwagens liegen die Steuervorteile im Vergleich zu einem privat angeschafften Fahrzeug bei 2,73 Milliarden Euro. Hinzu kommen 1,47 Milliarden Euro für die private Nutzung, etwa mit vom Arbeitgeber gestellten Tankkarten. Dazu kommen noch 720 Millionen Euro an steuerlichen Vergünstigungen für elektrische oder hybride Dienstwagen.
Insgesamt bewirkt die Subvention laut der Studie einen Mehrverbrauch von Benzin und Diesel, der zusätzlichen Emissionen von geschätzten 1,68 Millionen Tonnen CO₂ entspricht. Die Forschenden kommen zu dem Schluss, dass es sich bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung um eine umweltschädliche und teure Subvention handle. Öffentliche Mittel würden nicht optimal eingesetzt.
Das Dienstwagenprivileg in der Kritik
Das Dienstwagenprivileg gilt als Lieblingssubvention der Gutverdiener. Der Arbeitgeber stellt dabei ein Auto, das auch privat genutzt werden kann. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das oft attraktiver als ein höheres Gehalt. Zwar muss ein Arbeitnehmer Steuern auf den geldwerten Vorteil zahlen. Doch dieser Vorteil wird meist viel niedriger angesetzt als die tatsächliche Nutzung. Dem Staat entgehen auf diese Weise Einkommen- und Unternehmensteuern.
Vor allem liegt das an der Ein-Prozent-Regel, mit der viele Arbeitnehmer ihren monatlichen geldwerten Vorteil pauschal berechnen. Er beträgt dann einfach ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises – hinzukommen 0,03 Prozent vom Listenpreis pro Kilometer des Arbeitsweges. Wer wie die meisten Dienstwagennutzer aber hauptsächlich privat fährt, gut verdient und ein teures Modell wählt, spart mit der Ein-Prozent-Regel im Jahr schnell Tausende Euro im Vergleich zu einem selbst finanzierten Auto.
Reform als überfällig bezeichnet
Noch günstiger fährt man mit Elektroautos. Für Wagen mit rein elektrischem Antrieb ist die Pauschale auf 0,25 Prozent, für Plug-in-Hybride auf 0,5 Prozent gesenkt. Seit Jahren gilt die Regelung als umstritten. Befürworter sprechen von einer unbürokratischen Vereinfachung, um Fahrtenbücher zu ersetzen – und bestreiten, dass es sich überhaupt um ein Privileg handelt. Umwelt- und Sozialverbände hingegen kritisieren die Pauschale als sozial ungerecht, teuer und umweltschädlich.
Das Umweltbundesamt zählt das Dienstwagenprivileg seit Jahren zu den größten umweltschädlichen Subventionen. Bisherige Schätzungen zu deren Ausmaß beruhten jedoch auf Annahmen zur privaten Nutzung von Dienstwagen. Die neue Studie hingegen konnte sich auf mehrere Erhebungen stützen und die Anreize für Kauf und Nutzung getrennt auswerten. Die Autoren bewerteten ihre Ergebnisse daher als „robuster“. Eine Reform sei „überfällig“, lautet das Fazit der Studie – auch bei der umweltpolitisch begründeten Extrasubvention für Elektro- und Hybridautos.
Vorschläge für eine Neuregelung
E-Autos zu fördern sei an sich „sachgerecht“, das Mittel der Dienstwagenpauschale jedoch ein ineffizienter und ungerechter Weg. Denn sie erreiche „nur einen kleinen, ohnehin privilegierten Teil der Bevölkerung“. Die Förderung von Plug-in-Hybriden senke die Emissionen gar nicht, weil die überwiegend gewerblich angemeldeten Fahrzeuge viel seltener im Elektromodus gefahren werden als angenommen.
Eine Aufhebung des Dienstwagenprivilegs würde laut der Studie eine Veränderung der Fahrzeugnutzung bewirken und dadurch CO₂-Emissionen senken. Gleichzeitig, so heißt es weiter, könnte sie zu höheren Steuereinnahmen führen. Konkret schlagen die Autoren vor, die Pauschale auf „steuerlich neutrale“ 1,7 Prozent anzuheben. Zudem müsse die jährliche Fahrleistung und deren privater Anteil für die Steuer erfasst werden, was auch mit elektronischen Fahrtenbüchern geht. Die besondere Förderung von E-Dienstwagen halten sie noch bis 2030 für vertretbar, die von Hybriden nicht.
Um die tatsächlichen Einnahmepotenziale abzuschätzen, muss laut Umweltbundesamt noch modelliert werden, wie Betroffene auf veränderte steuerliche Regelungen reagieren würden. Mit den Ergebnissen einer geplanten großen Studie sei ab 2028 zu rechnen.



