Die Bundesregierung will Gewinne aus Krypto-Anlagen ab 2027 steuerlich behandeln wie klassische Anlagen. Das war längst überfällig. Ein Gastbeitrag von Dominika Langenmayr.
Stellen Sie sich zwei Anleger vor, die gleich viel investieren und am Ende denselben Gewinn erzielen: Anna kauft Aktien eines deutschen Unternehmens, Ben Bitcoin. Einige Jahre später erzielen beide beim Verkauf 100.000 Euro Gewinn. Anna zahlt 25.000 Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Ben zahlt auf seinen Gewinn keine Steuern, denn Bitcoin kann (wie eine Fremdwährung) nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei veräußert werden.
Die geplante Reform ab 2027
Die Bundesregierung will das ändern. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Gewinne aus dem Verkauf von Krypto als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden und würden dann genauso besteuert wie Annas Aktienverkauf. Das ist richtig. Denn Krypto ist eher eine Anlage als ein Zahlungsmittel: In einer Bundesbank-Befragung nannten 92 Prozent der Kryptobesitzer die Geldanlage als Hauptzweck. Nur drei Prozent nutzten ihre Token hauptsächlich zum Bezahlen.
Auswirkungen auf Anlageentscheidungen
Die Steuerfreiheit von langfristigen Kryptoinvestitionen hat Folgen für Anlageentscheidungen. Wenn der Staat Gewinne aus Bitcoin günstiger besteuert als Gewinne aus Aktien, macht er Kryptoanlagen attraktiver. Er lenkt damit Ersparnisse in eine Anlageform, die keinen Beitrag zur Finanzierung von Unternehmen leistet. „Krypto-Investments werden steuerlich bevorzugt, obwohl sie keine produktive Investition darstellen“, sagt Langenmayr. Die Reform korrigiert diese Verzerrung und stellt Krypto steuerlich gleich.
Internationaler Vergleich und Kritik
Deutschland gilt international als Steueroase für Krypto-Investments, da andere Länder wie die USA oder Großbritannien Gewinne aus Krypto bereits nach kurzen Haltefristen besteuern. Kritiker der Reform befürchten hingegen, dass die neue Regelung Innovationen behindern könnte. „Die steuerliche Gleichbehandlung von Krypto und Aktien ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Politik sollte auch die Besonderheiten digitaler Vermögenswerte berücksichtigen“, so die Autorin. Die Bundesregierung plant, die Reform im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 umzusetzen.



