Neue Krypto-Besteuerung ab 2027: Ein längst überfälliger Schritt
Neue Krypto-Besteuerung ab 2027: längst überfällig

Ab 2027: Krypto-Gewinne werden wie Aktiengewinne besteuert

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Gewinne aus dem Verkauf von Krypto-Anlagen wie Bitcoin oder Ethereum als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Das bedeutet, dass sie dann der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen – genauso wie Gewinne aus Aktienverkäufen. Bislang sind Krypto-Gewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei, da sie wie Fremdwährungen behandelt werden.

Diese Reform ist aus Sicht von Wirtschaftswissenschaftlerin Dominika Langenmayr überfällig. Sie argumentiert, dass die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung zu Verzerrungen führt und den Staat unnötig Steuereinnahmen kostet.

Ein Beispiel verdeutlicht die Ungerechtigkeit

Stellen Sie sich zwei Anleger vor: Anna investiert in Aktien eines deutschen Unternehmens, Ben kauft Bitcoin. Beide erzielen nach einigen Jahren einen Gewinn von 100.000 Euro. Anna muss 25.000 Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen. Ben hingegen zahlt keinen Cent Steuern, da er die Krypto länger als ein Jahr gehalten hat und die sogenannte Spekulationsfrist abgelaufen ist.

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Diese Diskrepanz ist aus Sicht von Langenmayr nicht gerechtfertigt. Denn Kryptowährungen werden überwiegend als Anlageinstrument genutzt, nicht als Zahlungsmittel.

Bundesbank-Umfrage zeigt: Krypto ist Anlage, nicht Währung

Eine Befragung der Deutschen Bundesbank untermauert diese Einschätzung: 92 Prozent der Krypto-Besitzer gaben an, dass die Geldanlage der Hauptzweck ihrer Investition sei. Nur drei Prozent nutzten ihre Token hauptsächlich zum Bezahlen. Damit ähneln Krypto-Investitionen in ihrer Funktion klassischen Kapitalanlagen wie Aktien oder Anleihen, die ebenfalls der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Die steuerliche Privilegierung von Krypto-Gewinnen führt laut Langenmayr zu einer Fehlleitung von Ersparnissen. Der Staat mache langfristige Krypto-Investments künstlich attraktiver, obwohl sie – anders als Aktien – keine direkte Unternehmensfinanzierung ermöglichen.

Folgen für Anlageentscheidungen und Steuergerechtigkeit

Die derzeitige Steuerfreiheit für langfristige Krypto-Anlagen beeinflusst das Anlageverhalten. „Wenn der Staat Gewinne aus Bitcoin günstiger besteuert als Gewinne aus Aktien, lenkt er Ersparnisse in eine Anlageform, die keinen Beitrag zur Finanzierung von Unternehmen leistet“, schreibt Langenmayr in ihrem Gastbeitrag. Dies verzerre den Kapitalmarkt und benachteilige Unternehmen, die auf Aktienemissionen angewiesen sind.

Die geplante Reform schafft hier Abhilfe. Krypto-Gewinne werden künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt, was für mehr Steuergerechtigkeit sorgt. Zudem dürfte der Fiskus von höheren Steuereinnahmen profitieren, da der Krypto-Markt in den letzten Jahren stark gewachsen ist.

Kritische Stimmen und Umsetzungsfragen

Befürworter der Reform betonen, dass eine Gleichbehandlung aller Kapitalanlagen systemlogisch sei. Kritiker hingegen bemängeln, dass die neue Regelung die steuerlichen Anreize für langfristiges Halten von Krypto-Investments beseitigt und die Attraktivität des Standorts Deutschland für Krypto-Investoren mindern könnte. Zudem seien praktische Fragen der Umsetzung noch ungeklärt, etwa wie die Haltedauer bei Übergangsfällen oder die steuerliche Erfassung von Staking- und Lending-Erträgen behandelt werden.

Die Bundesregierung hat sich dennoch klar positioniert: Ab 2027 sollen Krypto-Gewinne regulär besteuert werden. Für Anleger bedeutet das, dass sie ihre Steuerplanung anpassen müssen. Wer bis dahin Gewinne realisiert, kann diese noch steuerfrei vereinnahmen – sofern die Haltedauer von einem Jahr überschritten wird.

Fazit: Ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit

Die geplante Reform der Krypto-Besteuerung ist ein wichtiger Schritt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Kapitalanlagen zu schaffen. Die überwältigende Mehrheit der Krypto-Nutzer betrachtet ihre Bestände als Investment, nicht als Zahlungsmittel. Daher ist es nur folgerichtig, die daraus erzielten Gewinne auch wie andere Kapitalerträge zu besteuern. Die Kritik, das schrecke Investoren ab, ist nicht stichhaltig: Eine verzerrende Steuerbegünstigung ist kein geeignetes Mittel zur Förderung einer jungen Assetklasse.

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