Cum-Ex-Skandal: Macquarie-Banker erhält Bewährungsstrafe
Cum-Ex: Macquarie-Banker zu Bewährung verurteilt

Das Landgericht Bonn hat den früheren Leiter der Münchener Niederlassung der australischen Investmentbank Macquarie, Philipp G., im Cum-Ex-Skandal zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung wurde die Strafe um zwei Monate reduziert, da die Anklage bereits im Oktober 2023 anklagereif gewesen sei, aber erst Ende 2025 erhoben wurde. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 150.000 Euro an, die G. aus den Taten erlangt hatte.

Höhere Strafe als von der Anklage gefordert

Die 9. Große Strafkammer unter Vorsitz von Frederik Glasner verhängte damit eine höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung sowie die Einziehung von 100.000 Euro beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für angemessen gehalten. Das Verfahren betraf Cum-Ex-Transaktionen, bei denen Macquarie beteiligt war. Cum-Ex-Geschäfte sind Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich Marktteilnehmer nicht abgeführte Kapitalertragsteuern erstatten ließen. Insgesamt entstand dem Staat durch diese Deals ein Schaden von mutmaßlich einem zweistelligen Milliardenbetrag.

Macquarie tief in Cum-Ex verwickelt

Mit Philipp G. stand erstmals ein Manager von Macquarie im Fokus. Die Bank war über Jahre an den illegalen Transaktionen beteiligt, führte selbst Cum-Ex-Handel durch und verwahrte Aktien in ihren Depots. Zudem finanzierte sie die Deals für andere Beteiligte. Das Gericht wertete zugunsten von G., dass er erst spät, nach seinem Wechsel zur Münchener Macquarie-Niederlassung im Jahr 2010, mit den Cum-Ex-Geschäften befasst war. Anders als Macquarie oder die beteiligten Anwälte Hanno Berger und Kai-Uwe Steck erzielte G. relativ geringe Profite. Auch sein Geständnis wirkte sich positiv auf das Strafmaß aus.

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Verteidiger lobt differenzierte Betrachtung

Friedrich Schultehinrichs, der Verteidiger von G., sagte dem Handelsblatt: „Das Urteil verdeutlicht, dass bei der gesellschaftspolitisch und häufig emotional diskutierten Thematik Cum-Ex differenziert betrachtet werden muss, ob die betreffende Person tatsächlich gestalterisch initiativ tätig oder nur ein Mitläufer war.“ Er betonte, dass das Urteil die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätige, wonach sich Kooperation mit der Justiz lohnen solle. Der BGH hatte kürzlich die Bewährungsstrafe gegen die Cum-Ex-Schlüsselfigur Kai-Uwe Steck bestätigt, der Aufklärungshilfe geleistet hatte.

Ermittlungen gegen weitere Macquarie-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen eine hohe zweistellige Zahl aktueller und ehemaliger Macquarie-Mitarbeiter, darunter CEO Shemara Wikramanayake. Das Urteil gegen Philipp G. gilt als wegweisend für die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals, da es zeigt, dass Randfiguren mit Bewährungsstrafen rechnen können, während Haupttäter härter bestraft werden.

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