Das Bundeskartellamt wird vorerst kein Missbrauchsverfahren gegen den Softwareriesen SAP einleiten. Die Vorwürfe des Münchner Konkurrenten Celonis, SAP behindere Wettbewerber durch Diskriminierung beim Datenzugang, hätten sich nach Vorermittlungen nicht bestätigt, teilte die Bonner Behörde mit.
Vorermittlungen ohne Belege
Die Wettbewerbshüter hatten über mehrere Wochen hinweg geprüft, ob SAP Unternehmen technisch oder kommerziell den Zugang zu Daten erschwert, die in SAP-Systemen anfallen. Celonis, das eine Software zur Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen anbietet, greift für seine Dienste auf eben jene Daten zurück und sieht sich durch SAP benachteiligt. Das Kartellamt fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine Behinderung.
Mundt betont Bedeutung des Datenzugangs
Kartellamtspräsident Andreas Mundt stellte klar: „Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können.“ Gerade bei großen Softwareplattformen sei ein diskriminierungsfreier Zugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Die Untersuchungen hätten jedoch keine Hinweise auf Behinderungen von Wettbewerbern ergeben.
Der Fall unterstreicht die wachsende Relevanz von Datenzugangsfragen im Digitalmarkt. SAP, mit einem Marktanteil von über 70 Prozent im Bereich Unternehmenssoftware in Deutschland, steht regelmäßig im Fokus der Kartellbehörden. Celonis, einst selbst aus einer SAP-Umgebung hervorgegangen, hat seine Beschwerde bereits im vergangenen Jahr eingereicht.
Ausblick: Keine weiteren Schritte geplant
Das Bundeskartellamt erklärte, es werde die Entwicklung am Markt weiter beobachten. Sollten sich neue Anhaltspunkte ergeben, könne ein Verfahren jederzeit eröffnet werden. Vorerst bleibt SAP jedoch von kartellrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit Celonis verschont. Die Entscheidung dürfte sowohl bei SAP als auch bei dessen Kritikern für Diskussionen sorgen.



